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Gute Lebensversicherung oder Riesterrente?

gefragt von grindmaster am 07.01.2008 um 12:24 Uhr

Wie lege ich mein Geld gut für die Zukunft an? Kann mir jemand das Prinzip von der Riesterrente erlären?


Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. Januar 2008 12:35
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Die Riester-Rente wird aus allgemeinen Steuermitteln durch Zulagen und ggf. Steuervorteile gefördert.

Die Förderung durch die Riester-Rente ist auf Personenkreise wie Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte beschränkt.

Gefördert wird die zusätzliche Altersvorsorge, die für eine lebenslange Absicherung regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten vorsieht (Rentenversicherungsverträge oder Auszahlungsplan mit Restverrentung). Gefördert werden auch verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung.

Der entscheidende Unterschied zwischen einer allgemeinen LV und einer solchen nach Riester ist also, dass es bei Riester reichlich Zuschüsse vom Staat gibt.


anjanni
beantwortet von anjanni am 7. Januar 2008 12:27
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Im Prinzip ist eine Riesterrente eine Lebensversicherung mit Auszahlplan. Außerdem sind bei den zertifizierten Verträgen bestimmte Garantien enthalten, die Dir ein Minimum an Sicherheit bieten sollen.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 7. Januar 2008 13:22
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Die Riester-Rente wurde geschaffen, weil das Rentenniveau langfristig von derzeit 70% auf 68 % sinken wird. Die Riester-Rente dient also nur dazu, diese Differenz in der Zukunft zu kompensieren. Als Zusatzversicherung in Schicht 2, ist die Rente bei Rentenbezug zu 100% zu versteuern. Als Ausgleich gibt es während der Ansparphase staatliche Zulagen. Der Gesamtbeitrag beträgt ab 2008 4 % des Einkommens. Wer diesen Betrag aufwendet, erhält auch die maximale Förderung. Die Förderzulage sinkt anteilig mit der Höhe des Beitrages. Gesamtbeitrag = Eigenbeitrag+Grundzulage+Kinderzulage. Die maximale Zulage für Alleinstehende beträgt 154 € p.a. ab 2008. Der Mindesteigenbetrag beträgt 60 €. Die Kinderzulage beträgt ab 2008 , 185 €. Ein besonderer Schmankerl kann der Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG sein. Hier kann in 2007 ein Betrag von 1.575 € und ab 2008 ein Betrag von 2.100€ in Abzug gebracht werden. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung für den Steuerzahler durch. Geprüft wird, ob Zulagen oder Steuerabzug günstiger sind. Den Vorteil erhält der Steuerzahler.

Ein weitere gut Möglichkeit, allerdings ohne Förderung, ist das Sparen in einen Investmentfondssparplan. Hier ist das Kapital jederzeit verfügbar. Der Sparbetrag jederzeit stornierbar, erhöhbar und reduzierbar. Keine feste Laufzeiten, keine Stornogebühr höchste Rendite. Besteuerung mit Abgeltungssteuer, bei Verkauf von Investemtnfondsanteilen ab 2009.

Als weitere Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge ins Auge zu fassen. Hier können bis zu 4 % jährlich steuerfrei für die Altersvorsorge gespart werden. Besteuerung erst im Rentenalter.


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