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Gute Formolierung für "kein Garantieanspruch" ?

gefragt von ErdeerSahneErdeerSahne am 10.06.2008 um 13:45 Uhr

verkaufe etwas weiter, wie kann ich gut formoliert schreiben das kein weiterer Garantieanspruch besteht?


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Hellracer
beantwortet von Hellracer am 10. Juni 2008 13:46
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Artikel wurde gekauft wie gesehen.


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 10. Juni 2008 13:47
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Da es sich um einen Privatverkauf handelt, werden jegliche Garantieansprüche ausgeschlossen.


jonny95
beantwortet von jonny95 am 10. Juni 2008 13:47
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Ich verkaufe (Name der Sache, die verkauft wird) ohne jegliche Garantie und Gewährleistung.


anonym
beantwortet von dolabella am 10. Juni 2008 13:56
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Auf jeden Fall nicht Garantie, sonder Gewährleistung. (Ich gehe mal davon aus, dass Du privat verkaufst.) Eigentlich sollte "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" reichen.

Da der Ausschluss bestimmter Ansprüche rechtswidrig ist findet man zunehmend folgende Formulierungen: "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, ausgenommen Haftung für Personenschäden und grobe Fahrlässigkeit".

Hintergrundinformationen findet man zum Beispiel hier: http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/gewaehrleistung.pdf


Thubauville
beantwortet von Thubauville am 10. Juni 2008 13:47
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Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.


anonym
beantwortet von Bluce am 10. Juni 2008 13:48
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Garantie gilt sowieso nicht als gesetzlich vorgeschrieben, sondern ist freiwillig.

Wenn du "privat" verkaufts kannst du die Gewährleistung ausschließen.

Als "gewerblich" geht das natürlich nicht.

MfG!


SilentBob
beantwortet von SilentBob am 10. Juni 2008 13:48
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Privatverkauf keine Gewährleistung oder Garantie.


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