verkaufe etwas weiter, wie kann ich gut formoliert schreiben das kein weiterer Garantieanspruch besteht?
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Da es sich um einen Privatverkauf handelt, werden jegliche Garantieansprüche ausgeschlossen.

Ich verkaufe (Name der Sache, die verkauft wird) ohne jegliche Garantie und Gewährleistung.
Auf jeden Fall nicht Garantie, sonder Gewährleistung. (Ich gehe mal davon aus, dass Du privat verkaufst.) Eigentlich sollte "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" reichen.
Da der Ausschluss bestimmter Ansprüche rechtswidrig ist findet man zunehmend folgende Formulierungen: "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, ausgenommen Haftung für Personenschäden und grobe Fahrlässigkeit".
Hintergrundinformationen findet man zum Beispiel hier: http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/gewaehrleistung.pdf
Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
Garantie gilt sowieso nicht als gesetzlich vorgeschrieben, sondern ist freiwillig.
Wenn du "privat" verkaufts kannst du die Gewährleistung ausschließen.
Als "gewerblich" geht das natürlich nicht.
MfG!