Hallo,
im November vorigen Jahres ist mir ein Auto in die rechte Seite gefahren. Rechtlich war alles geklärt, da der Unfallverursacher aus einer Einfahrt kam. Mein Auto war stark beschädigt und ich nahm mir einen Gutachter, um die Reparaturkosten zu klären. Ich habe meine Kosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt bekommen, leider wurde der Gutachter von der Versicherung nur zu zwei Drittel bezahlt und dieser hat nun ein Verfahren gegen die Versicherung eingeleitet. Inzwischen will er aber den restlichen Betrag von mir erstattet bekommen, da er zum gerichtlichen Termin nicht warten kann. Muss ich zahlen?

ja, denn du hast den Gutachter bestellt und immer gilt gleiches, wer etwas ordert, hat die Kosten zu tragen.
Im Interesse einer Schadensminderungspflicht, die du hast, hätte dir die gegnerische Versicherung explizit den Auftrag erteilen müssen ein Gutachten anfertigen zu lassen..das hat sie aber nicht, weil bestimmte Schäden auf der Basis von Pauschalen bzw. gleichgelagerten Fällen reguliert werden können und damit keine teuren Gutachterkosten aufkommen. Dazu kommt, dass Versicherungen auch meist Gutachterbüros haben, mit denen sie pauschal abrechnen.
Zähne hoch, Kopf zusammengebissen und zahlen, sonst haste noch mehr Ärger

Hallo, man sollte den Gutachter vorher mit der Gegnerischen Versicherung absprechen, da die Versicherer zum Teil eigene Gutachter rausschicken können die Vertragsmäßig an die Versicherung gebunden sind. Dass die Versicherung nun ein Teil zahlt ist schon fast normal. Da hilft im Zweifel nur noch mal die persönliche Klärung. Liebe Grüße
nun, du hast den gutachter bestellt, heißt erstmal, dass auch du die kosten tragen mußt. natürlich mußt du sie von der gegnerischen versich. erstattet bekommen, aber da bleibt dir nur, den termin abwarten.
andreas48 am 29. Juli 2008 08:31 sie MUSS gar nichts
Wenn er ein Verfahren eingeleitet hat und das dann evtl. gewinnt, hätte er ja doppelt kassiert - das solltest du vorher abklären. Ansonsten bist du der Vertragspartner, da du ihn beauftragt hattest

rein theoretisch ja, weil du der aufraggeber bist. rufe doch mal die gegnerische versicherung an und frage warum nicht alles bezahlt wurde. nicht, dass der gutachter eine überhöhte kostenrechnung gestellt hat
andreas48 am 29. Juli 2008 08:33 wder theoretisch noch praktisch Maiki..sie hat bestellt und sie hat zu zahlen
maiki01 am 29. Juli 2008 08:48 das weiß ich. wer die musik bestellt zahlt sie auch, aber die versicherung zahlt nicht grundlos nur einen teil. ich habe selbst eine autolackiererei und weiß, dass es bei meinem gutachter den ich für meine kunden bestelle nie probleme gab

Da es sich um einen Haftpflicht-Schaden handelt, hast Du freie Wahl des Gutachters. Keine Versicherung kann Dir vorschreiben ob oder zu welchem Sachverständigen Du gehst. Du bist kein Fachmann, also kannst Du nicht abschätzen ob es sich um einen "Bagatellschaden" handelt oder nicht. Die dürfen Dein KFZ auch besichtigen, aber nix vorschreiben. Falls Du eine "Abtretungserklärung" bez. des SV-Honorars unterschrieben hast, zahlst Du ihn natürlich nicht aus, soll er sehen wie er an die Kohle kommt. Wenn nicht, wirst Du nicht drum herum kommen. Wer die Musik bestellt......Interessant wäre zu wissen, warum die sein Honorar nicht voll erstattet haben.

btw...Wenn Du Dein Fahrzeug repariert hast und während der Reparaturdauer keinen Leihwagen in Anspruch genommen hast, laß Dir von dem SV eine Reparatur-Bestätigung ausstellen. Dann bekommst Du von der Versicherung noch eine "Nutzungsausfallentschädigung" für die Dauer der Reparatur. LG. Gordon
Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Versicherung einen Gutachter einzuschalten. Wenn sie dies tut muss sie diesen auch bezahlen. Von Kürzungen seitens der Versicherung ist mir nichts bekannt. Ist aber Sache zwischen den beiden würde ich sagen da diese einen Vertrag miteinander haben. Ich bin zwar kein Jurist, halte es aber für gewagt das der Gutachter an den Unfallgeschädigten herantritt. Kann ich mir so nicht vorstellen.
kimble70 am 29. Juli 2008 15:35 Lötzinn....tztztz
kimble70 am 29. Juli 2008 15:35 Lötzinn....tztztz
Wenn der Gutachter von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde muss diese die Kosten tragen. PUNKT. Das liegt daran das es Sache der Versicherung ist ob sie einen Gutachter berufen haben. Natürlich kann man einen eigenen Gutachter berufen. Dann trifft der von dir genannte Sachverhalt zu.
Dem widerspreche ich aber sowas von...Es ist ein Haftpflicht-Schaden. Da lässt man sich von der gegnerischen Versicherung gar nix vorschreiben. Das versuchen die gerne. Und erkläre mal bitte, wie Du einen Schaden pauschalisieren willst. Hehe
ich will keinen Schaden pauschlisieren, aber das Recht der Schadensminderungspflicht existiert..mache dich mal schlau im gewerbe und dann solltest du deine Meinung revidieren und imme rfein daran denken: Wer bestllt bezahlt..im Leben wie auch bei Unfällen
"weil bestimmte Schäden auf der Basis von Pauschalen bzw. gleichgelagerten Fällen reguliert werden können bla bla bla" Danke für den Tipp. Werde mich mal im Gewerbe schlau machen. Auf meinem nächsten DAT- oder GTÜ-Seminar werde ich mal einen Kollegen nach Rat fragen. hehe
noch einen als Zugabe:
http://verkehrsanwaelte.de/sachverstaendige_haftpflichtschaden.html