Gussteile Importieren

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Grundsätzlich gibt es zwischen der Bundesrepublik bzw. der EU und der Türkei ein sog. "Präferenzabkommen". D.h. wenn ein sogenanntes Formular "A.TR." vorgelegt wird, sind Waren aus der Türkei zollfrei (nicht: Einfuhrumsatzsteuerfrei!). Dieses Formular kann der Hersteller bei der dortigen Handelskammer bzw. entsprechenden türkischen Behörde bekommen und es wird vom türkischen Zoll bei der Ausfuhr abgestempelt, wenn die Vorraussetzungen vorliegen. Ob das für alle Waren, also auch Gussteile, gilt, weiss ich im Moment nicht genau (ich nehme es aber an), das müsstst Du bitte mit dem Zoll in Deutschland prüfen. Sollte das der Fall sein, zahlst Du neben den Versandkosten (die je nach Transportweg (LKW, Schiff, Flugzeug) unterschiedlich sind, nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer. Natürlich auch die Ware - logisch. Wem Du die Transportkosten bezahlen musst - dem Versender oder dem Transportunternehmen in Deutschland - hängt von der vereinbarten Lieferbedingung ab (google mal "Incoterms 2010").

Die Einfuhrumsatzsteuer kannst du als Gewerblicher Importeur als "Vorstuer" gegenüber dem Finanzamt geltend machen, sie ist quasi "durchlaufender Posten".

Der Zoll konnte Dir nicht weiterhelfen, oder Dein Steuerberater?