Hallo
also ich möcht da gerne was wissen
also bin als beifahrer im auto mitgefahren und hab mich angeschnallt so nun klemm ich mir den gurt immer unter die achseln weil mir das am halz so wehtut. Nun sind die bullis vorbeigefahren und haben uns angehalten und sagten ich hab kein gurt angehabt nu war der wieder oben weil ich beim aussteigen den immer wieder normal mache um mich abzuschnallen.
Nun meine frage ist das nicht erlaubt? ich bin doch angeschnallt. Ich hab das dann abgeleht ihnen aber nichts gesacht das ich den so unter den armen geklemmt habe. Jetzt darf ich wenn der schein kmmt 52 euro bezahlen ich hät eh nix da zahlen können da ich pleite bin also total pleite weder aufm konto noch sonste wo is irgentwas und ich beckomme auch so schnell kein geld.
ja danke für eure hilfe!

Du bist nur dann richtig angeschnallt, wenn du den Gurt bestimmungsgemäß benutzt.
und einen rechtschreibkurs hast du wohl so schnell auch nicht bekommmen was?

Mit Anschnallen ist auch Anschnallen gemeint und nicht nur unter den Arm klemmen, bei einem Unfall bringt das nichts.
Der Gurt muß vorschriftsmäßig angelegt sein. Wenn er dir am Hals weh tut, leg ein kleines Kissen drunter. Gurt rettet Leben!
Dann aber ein Kissen, dass speziell dafür gemacht is, ansonsten kanns gefährlich werden.

Ein Gurt erfüllt nur seine volle Funktion, wenn er auch richtig angelegt wird. Hast du denn schonmal versucht die Schiene für den Gurt an der B-Säule wo er befestigt ist weiter nach oben/unten zu ziehen, sodass er dich nicht am Hals stört? Auf jedenfal muss er richtig angelegt werden.
eigentlich muesstest du garnichts bezahlen. der fahrer ist dafuer verantwortlich, was jeder im auto macht. also auch fuer dich.
Uweles am 11. Juli 2009 19:40 Der Fahrer ist nur verpflichtet die Insassen auf die Gurtpflicht hinzuweisen! Mehr nicht!

man muss sich schon richtig den gurt anlegen da haben die bullen recht
boxxstar81 am 11. Juli 2009 19:38 stimmt das es ja nicht dein auto ist muss der fahrer bezahlen nicht du
Uweles am 11. Juli 2009 19:41 Es bezahlt der, der nicht angeschnallt ist!
ab dem 14ten lebensjahr, muss die person (die nicht angeschnallt ist) die strafe selber zahlen, bevor ein mit- oder beifahrer das 14.te lebensjahr vollendet hat, haftet der fahrer ;)
Du hättest wohl gleich Einspruch einlegen müssen. Aber keine Sorge, in dem Fall musst nicht du, sondern der Fahrer bezahlen.
PinoGrigio am 11. Juli 2009 19:44 Das stimmt leider NICHT!
Aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog: "Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt ( B - 1) 30,00 nicht angelegt. § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat"
Also jeder selber... nicht der Fahrer! Anders sieht es bei Kindern aus!
so ein dreck is das ein müll da steckt der drinne und nur weil der nich übern oberarm is ooman is das ein scheiß
Wenn du den Gurt nicht richtig anlegst, brint er eben nicht. Er sitzt zu weit unten und dein Oberkörper wird beim Aufprall nicht gehalten.
Wie Nightblue schon schrieb, sind die Gurte meistens an der B-Säule (Wenn du hinten sitzt C-Säule) in der Höhe verstellbar.
naja ich denk mir mal, du bist im unrecht, du musst den gurt richtig anlegen. sonst ist es genau so strafbar, wie wenn du nicht angeschnallt wärst ;)
außerdem, kannst du bei fast jedem auto auf der seite bei der tür den "gurt einstellen" das er genau auf der richtigen höhe ist, und du dich nicht strangulierst gg
DH!
Korrekt! Und hinzu kommt noch, dass Du (also der Fragesteller) ziemlich lebensmüde bist. Du hättest Dir auch den Gurt um den Hals schnallen können. Es wäre bei einem Unfall auf’s Selbe hinausgelaufen.