Meine Verlobte und ich haben uns für eine notariell beglaubigte Gütertrennung (Ehevertrag) entschieden. Muss dieser VOR der standesamtlichen Trauung geschlossen werden oder kann das auch nachträglich erfolgen?
Sofern ihr nicht zwischen Heirat und Vereinbarung der Gütertrennung wesentliche Eigentümer erworben habt, ist es gleichgültig. Im gesetzlichen Zustand der Gütergemeinschaft verbleibt jedem das Eigentum, welches er in die Ehe eingebracht hat; bei einer Trennung muss lediglich der Zugewinn (==Wertsteigerung) des ab der Heirat gemeinsamen Eigentums ausgeglichen werden. Die Gütertrennung kann natürlich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll werden, wenn z.B. eine eigene Firma gegründet und vor dem Ruin infolge Trennunsgausgleichs geschützt werden soll. Das ist jederzeit möglich.
Das kannst Du prinzipiell jederzeit machen. Sinnvoll ist jedoch vor der standesamtlichen Trauung, damit die Gütertrennung auch direkt von Anfang an gilt.
Sonst gilt halt zunächst die Zugewinngemeinschaft, bis der Vertrag geschlossen wird.
Gütertrennung gibt es nach der Scheidung. Und entsprechend vor der Scheidung muß es das Letzte gewesen sein was vereinbart wurde.
Such mal die Frage "Kann man die Gütertrennung noch nach der Eheschließung vereinbaren?" Ich denke da wird dir auch gut geholfen!

das kannst Du entweder vorher oder nachher machen. Ist egal.
Genau - und schön erklärt.