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Gütertrennung: VOR oder NACH der Eheschließung?

gefragt von Eddy11 am 18.11.2008 um 17:21 Uhr

Meine Verlobte und ich haben uns für eine notariell beglaubigte Gütertrennung (Ehevertrag) entschieden. Muss dieser VOR der standesamtlichen Trauung geschlossen werden oder kann das auch nachträglich erfolgen?

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Recht x 35.007 Familie x 9.258 ehe x 1.153 ehevertrag x 82 guetertrennung x 58 Eheschließung x 43

anonym
beantwortet von FordPrefect am 18. November 2008 17:25
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Sofern ihr nicht zwischen Heirat und Vereinbarung der Gütertrennung wesentliche Eigentümer erworben habt, ist es gleichgültig. Im gesetzlichen Zustand der Gütergemeinschaft verbleibt jedem das Eigentum, welches er in die Ehe eingebracht hat; bei einer Trennung muss lediglich der Zugewinn (==Wertsteigerung) des ab der Heirat gemeinsamen Eigentums ausgeglichen werden. Die Gütertrennung kann natürlich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll werden, wenn z.B. eine eigene Firma gegründet und vor dem Ruin infolge Trennunsgausgleichs geschützt werden soll. Das ist jederzeit möglich.

Kommentar von anjanni am 18. November 2008 17:32

Genau - und schön erklärt.


anonym
beantwortet von anjanni am 18. November 2008 17:32
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Das kannst Du prinzipiell jederzeit machen. Sinnvoll ist jedoch vor der standesamtlichen Trauung, damit die Gütertrennung auch direkt von Anfang an gilt.

Sonst gilt halt zunächst die Zugewinngemeinschaft, bis der Vertrag geschlossen wird.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 18. November 2008 17:27
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anonym
beantwortet von Mietnormade am 18. November 2008 17:25
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Gütertrennung gibt es nach der Scheidung. Und entsprechend vor der Scheidung muß es das Letzte gewesen sein was vereinbart wurde.


anonym
beantwortet von Kekskind am 18. November 2008 17:23
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Such mal die Frage "Kann man die Gütertrennung noch nach der Eheschließung vereinbaren?" Ich denke da wird dir auch gut geholfen!


Nellina
beantwortet von Nellina am 18. November 2008 17:22
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das kannst Du entweder vorher oder nachher machen. Ist egal.


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