Hallo! Wenn Männlein und Weiblein zusammen in einer Wohnung leben, aber nicht verheiratet sind, gibt es dann trotzdem Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft? Danke. Grüße. Fisherman

gütertrennung gibt es nur bei eheschließung, bzw. mit einem notarvetrag vor der eheschließung, in dem alles genau festgelegt wird, nicht ganz billig. richtet sich nach dem infrage stehenden wert.
solange ihr nicht verheiratet seit, bleibt jeder bei seinen schulden. Wenn ihr heiratet, und vor der ehe schulden entstanden sind, gehören trotzallem demjenigen die schulden, der sie auch verursacht hat.
Jedem ghört das, was er gekauft hat und es nachweisen kann. Jeder haftet für seine eigenen Verbindlichkeiten. Stehen im Mietvertrag Beide drin, haften auch Beide für die Miete.
LG pacole1

Wer nicht verheiratet ist, lebt sozusagen in Gütertrennung. Jeder hat sein eigenes Vermögen, eigene Aktiva und eigene Schulden. Wer nicht verheiratet ist, kann auch keine Gütergemeinschaft vereinbaren. Dies geht nur ineinem Ehevertrag, dieser setzt eine Ehe voraus. Nur an einzelnen Gegenständen kann man als unverheiratetes Paar gemeinschaftliches Eigentum erwerben. Etwa, wenn man gemeinsam ein Auto oder eine Kaffeemaschine kauft. Oder wenn einer dem anderen die Hälfte an einem ursprünglich hm gehörenden Gegenstand überträgt.