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Gütertrennung oder Gütergemeinschaft auch ohne Trauschein?

gefragt von Fisherman am 05.09.2008 um 21:23 Uhr

Hallo! Wenn Männlein und Weiblein zusammen in einer Wohnung leben, aber nicht verheiratet sind, gibt es dann trotzdem Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft? Danke. Grüße. Fisherman


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Qetan
beantwortet von Qetan am 5. September 2008 21:24
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das könnt Ihr vertraglich bei einem Notar regeln.


PinhaColada
beantwortet von PinhaColada am 6. September 2008 02:05
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gütertrennung gibt es nur bei eheschließung, bzw. mit einem notarvetrag vor der eheschließung, in dem alles genau festgelegt wird, nicht ganz billig. richtet sich nach dem infrage stehenden wert.


anonym
beantwortet von tomsmama am 5. September 2008 21:31
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solange ihr nicht verheiratet seit, bleibt jeder bei seinen schulden. Wenn ihr heiratet, und vor der ehe schulden entstanden sind, gehören trotzallem demjenigen die schulden, der sie auch verursacht hat.


anonym
beantwortet von pacole1 am 5. September 2008 21:33
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Jedem ghört das, was er gekauft hat und es nachweisen kann. Jeder haftet für seine eigenen Verbindlichkeiten. Stehen im Mietvertrag Beide drin, haften auch Beide für die Miete.

LG pacole1


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 5. September 2008 21:36
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Wer nicht verheiratet ist, lebt sozusagen in Gütertrennung. Jeder hat sein eigenes Vermögen, eigene Aktiva und eigene Schulden. Wer nicht verheiratet ist, kann auch keine Gütergemeinschaft vereinbaren. Dies geht nur ineinem Ehevertrag, dieser setzt eine Ehe voraus. Nur an einzelnen Gegenständen kann man als unverheiratetes Paar gemeinschaftliches Eigentum erwerben. Etwa, wenn man gemeinsam ein Auto oder eine Kaffeemaschine kauft. Oder wenn einer dem anderen die Hälfte an einem ursprünglich hm gehörenden Gegenstand überträgt.



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