hallo,bin seit 12 jahren verheiratet und habe 3 kinder bin seit zwei jahren arbeitslos, habe von meiner langjährigen selbstständigkeit sehr hohe schulden erwirtschaftet. meine frau möchte nun die gütertrennung, weil sie befürchtet man kann ihre möbel, tv, laptop…. pfänden wenn der gerichtsvolzieher kommt. was soll ich tun?

Die Guetertrennung hat einen Sinn wenn sie vor den Schuldenmachen abgeschlossen wird. Wenn Du sie jetzt machst, kann der Gerichtsvollzieher trotzdem pfaenden.
Jeder Ehegatte haftet im gestezlichen Güterstand außer in den Fällen des " 1357 BGB schon nicht nicht für die Schulden des anderen. Gütertrennung hin oder her. Das gewünschte Ergebnis bestand schon. Ich weiß immer noch nicht, woher die Mär von einer gemeinsamen Haftung der Ehegatten für die Schulden eines Einzelnen kommt.
Sinnvoll ist allerdings die - beweisbare - Aufteilung des Hausrates, insbesondere, wenn es sich um pfändbare Gegenstände handelt.

Insolvenz anmelden - dann seid Ihr vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Sehr hilfreich. Solche Antworten kann nur jemand geben, der nichts zu verlieren hat.
die Gütertrennung "rettet" nur die Dinge, die nach Inkrafttreten von den beiden Parteien erworben wurden und damit zu dem persönlichen Besitz gehören. Auf alles andere, was ihr vorher als Gütergemeinschaft angeschafft habt, kann Rückgriff genommen werden
Wer hat etwas von einer Gütergemeinschaft behauptet? Der Sachverhalt geht nicht von einer vorherigen Gütergemeinschaft aus.

Der Gerichtsvollzieher darf nur Deine Sachen nehmen und nicht von Deiner Frau
Nellina am 12. Februar 2009 13:48 Die Schulden wurden aber vorher gemacht. Das heisst, dass die bis zu dem Zeitpunkt der Vereinbarung angehaeuften Schulden auch ihr gehoeren.