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gütertrennung ja oder nein?

gefragt von aydindemir24 am 12.02.2009 um 13:43 Uhr

hallo,bin seit 12 jahren verheiratet und habe 3 kinder bin seit zwei jahren arbeitslos, habe von meiner langjährigen selbstständigkeit sehr hohe schulden erwirtschaftet. meine frau möchte nun die gütertrennung, weil sie befürchtet man kann ihre möbel, tv, laptop…. pfänden wenn der gerichtsvolzieher kommt. was soll ich tun?

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finanzen x 23.808 ehe x 1.171 guetertrennung x 56

Nellina
beantwortet von Nellina am 12. Februar 2009 13:46
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Die Guetertrennung hat einen Sinn wenn sie vor den Schuldenmachen abgeschlossen wird. Wenn Du sie jetzt machst, kann der Gerichtsvollzieher trotzdem pfaenden.


anonym
beantwortet von uwes01 am 25. August 2009 14:24
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Jeder Ehegatte haftet im gestezlichen Güterstand außer in den Fällen des " 1357 BGB schon nicht nicht für die Schulden des anderen. Gütertrennung hin oder her. Das gewünschte Ergebnis bestand schon. Ich weiß immer noch nicht, woher die Mär von einer gemeinsamen Haftung der Ehegatten für die Schulden eines Einzelnen kommt.

Sinnvoll ist allerdings die - beweisbare - Aufteilung des Hausrates, insbesondere, wenn es sich um pfändbare Gegenstände handelt.


MissSmilla
beantwortet von MissSmilla am 13. Februar 2009 17:09
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Kommentar von uwes01 am 25. August 2009 14:27

Sehr hilfreich. Solche Antworten kann nur jemand geben, der nichts zu verlieren hat.


anonym
beantwortet von jotde01 am 12. Februar 2009 14:09
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die Gütertrennung "rettet" nur die Dinge, die nach Inkrafttreten von den beiden Parteien erworben wurden und damit zu dem persönlichen Besitz gehören. Auf alles andere, was ihr vorher als Gütergemeinschaft angeschafft habt, kann Rückgriff genommen werden

Kommentar von uwes01 am 25. August 2009 14:26

Wer hat etwas von einer Gütergemeinschaft behauptet? Der Sachverhalt geht nicht von einer vorherigen Gütergemeinschaft aus.


Pinje
beantwortet von Pinje am 12. Februar 2009 13:45
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Der Gerichtsvollzieher darf nur Deine Sachen nehmen und nicht von Deiner Frau

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 12. Februar 2009 13:48

Die Schulden wurden aber vorher gemacht. Das heisst, dass die bis zu dem Zeitpunkt der Vereinbarung angehaeuften Schulden auch ihr gehoeren.


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