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Gütertrennung bei Hartz IV?

gefragt von Mogli1000 am 31.03.2009 um 9:03 Uhr

Hallo, mein Mann und ich haben eine Gütertrennung. Wird er da trotzdem mit in mein Hartz IV eingerechnet? Er ist Angestellter. Wie verhält sich das da?

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Hartz IV x 763 Gütertrennung x 56 einberechnen x 1

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 31. März 2009 09:16
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Gütertrennung ist eine Reine Vermögensfrage und hat Bedeutung gegenüber Gläubigern udn im Fall der Scheidung.

ALG II/Grundsicherung ist eine Frage des Unterhalts, bzw. des Familieneinkommens. Eheleute sind dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig.

Kommentar von Drachentoeter am 31. März 2009 09:23

DH!


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 31. März 2009 09:20
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Dein Mann ist dir gegenüber Unterhaltspflichtig und genau das wird dir angerechnet. Auch bei Gütertrennung hast du eine Unterhaltsanspruch. Sieh es einmal anders wenn es so einfach wäre dafür zu sorgen das bei verheirateten das Gehalt eines Ehepartners nicht bei der HARZ IV berechnung berücksichtig würde dann würden alle bei denen ein Ehepartner kein einkommen hat doch sofort Gütertrennung machen. Es geht hier um Sozialleistungen, da wird euch schon Zugemutet werden dürfen das ihr eine Wohnung aufgebt, den das ist euer Privatvergnügen für das die allgemeinheit nun wirklich nicht aufkommen muß.


anonym
beantwortet von Mogli1000 am 31. März 2009 09:07
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Ich muß noch hinzufügen, wir haben noch getrennte Wohnungen und er finanziert das Haus, wo er wohnt ab. Ist aber noch nicht für uns beide bewohnbar.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 31. März 2009 09:14

Trozdem sind Eheleute untereinander Unterhaltspflichtig

Kommentar von Mogli1000 am 31. März 2009 09:22

Wird dann aber seine Finanzierung mit einberechnet oder ist das unser Pech? Wie sieht es mit den getrennten Wohnungen aus? Darf das sein? Oder bekomm ich dann kein Mietgeld mehr vom Amt?

Kommentar von Drachentoeter am 31. März 2009 09:27

Die Fianzierung wird normalerweis nicht mit eingerechnet. Sozialeistungen haben nicht die Aufgabe Besitzstände zu sichern sondern dienen der Grundsicherung. Genaueres kann dir dein Sachbearbeiter sagen.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 31. März 2009 09:47

Ich würde den anderen Weg gehen udn Wohngeld beantragen. Da sind die Voraussetzungen vermutlich besser.

Kommentar von Mogli1000 am 31. März 2009 10:07

Wieso? Kannst du das bitte etwas erklären?


morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 31. März 2009 09:05
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Es werden alle angerechnet welche im gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Egal ob Gütertrennung oder nicht. Eine Gütertrennung ist ja im Falle einer Scheidung interessant. Solltest du getrennt leben, dann muss auch Bett und Essen getrennt sein. So als würde ein Untermieter in der Wohnung leben.

Kommentar von Mogli1000 am 31. März 2009 09:07

Wir haben noch getrennte Wohnungen.

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 31. März 2009 09:09

Aber ihr seid verheiratet. Und lebt nicht in Scheidung?

Kommentar von Mogli1000 am 31. März 2009 09:30

Ja, aber noch nicht lange. Sein Haus baut er aus, deswegen hab ich noch meine Wohnung. Was sich natürlich bald ändert. Aber für die momentane Lage wollte ich das mal wissen.

Kommentar von Mogli1000 am 31. März 2009 09:40

Is ja im Prinzip momentan so, Dass Bett und Tisch getrennt sind.

Kommentar von Mogli1000 am 31. März 2009 09:40

Is ja im Prinzip momentan so, Dass Bett und Tisch getrennt sind.

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 31. März 2009 10:00

Es wird das Einkommen angerechnet, ABER da ihr mehr ausgaben habt durch die zwei Wohnungen, werden diese auch berücksichtigt. Angerechnet deswegen, da ihr nicht in Scheidung lebt.

Kommentar von Mogli1000 am 31. März 2009 10:09

Wird da nicht der erhobene Finger gezeigt, sondern beide Mietausgaben berücksichtigt? Kann da wohl sein, dass ich trotzdem Miete gezahlt bekomme noch in dieser Zeit, wo wir getrennt wohnen? Bist da sicher?

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 31. März 2009 10:13

Sicher und Arge, geht nicht. Aber bei uns war es ähnlich. Meine Freundin ist schon umgezogen ich bin aber noch 2 Monate mit unseren Kind in der alten Wohnung geblieben, wg. Kiga und Mietvertrag. Es wuurde unser beider Einkommen berechnet, aber auch beide Wohnungen berücksichtigt. Aber wie gesagt, die Sachbearbeiter haben relativ viel entscheidungsfreiheit.

Kommentar von Mogli1000 am 31. März 2009 10:52

Also ist es möglich, aber kann auch sein, dass die das alles sehr eng sehen? Das ist aber wirklich sehr viel Ermessensspielraum!


anonym
beantwortet von jockl am 31. März 2009 09:08
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Diese Frage, interessant, ist für mich neu. Lasst es doch darauf ankommen, wenn das Einkommen deines Mannes in eine Berechnung mit einbezogen würde, würde mich die Begründung interessieren. Das könnte ein Fall für das Sozialgericht werden.

Kommentar von Drachentoeter am 31. März 2009 09:21

Kurze Begründung gefällig? Wie wäre es mit der Unterhaltspflicht dem Ehepartner gegenüber?

Kommentar von Mogli1000 am 31. März 2009 09:29

Was meinst du jetzt? Ist das deine Frage?

Kommentar von Drachentoeter am 31. März 2009 09:38

Es ist ein Antwortvorschlag deshalb das Fragezeichen. Ich wollt edamit zu Ausdruck bringen, das ich gerne einen Kommentar dazu hätte. Ich finde es immer wieder erstaunlich wie sofort davon ausgegangen wird das die Entscheidung eine Amtes gegen geltenes Recht verstößt. Sofort mit dem Sozialgericht kommen ohne die Begründung einer Verwaltungsentscheidung ab zu warten ist auch nicht sonderlich hilfreich.


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