kleine007 am 10.02.2009 um 14:13 Uhr
muß ich die Gütertrennung wieder aufheben lassen
Um eine Gütertrennung aufzuheben, müssen alle Beteiligten damit einverstanden sein.

muessen tust Du es nicht. Aber Du kannst. Das muss dann notariell gemacht werden mit der beidseitigen Zustimmung.
Nein! Wenn du dich trennen willst, ist doch Gütertrennung genau der richtige Weg.

Mußt nicht, kannst aber. Warum, bei geschäftlichen Dingen: Soll dein Partner die Sicherheit aufgeben und mithaften, wenns schiefgeht? Oder soll allles wegen Scheidung geändert werden?
Warum meinst Du, Du solltest das tun? Verdient Dein Partner mehr als Du und Du würdest bei einer Scheidung gerne davon auch Deinen Teil bekommen? Oder worum geht es Dir denn eigentlich?