gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Gültigkeit vom Arbeitsvertrag??

gefragt von BELLA64BELLA64 am 29.06.2008 um 21:21 Uhr

Kann ich von einem Arbeitsvertrag zurücktreten, wenn ich bei einer anderen angebotenen Stelle eine Zusage bekommen habe? Was muss ich da tun, wenn der Vertrag schon unterschrieben sein sollte? Oder geht so etwas nicht? Danke im Vorraus

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.142 Arbeit x 14.490 Arbeitsrecht x 2.176 Vertrag x 1.861 Rücktritt x 99

moon73
beantwortet von moon73 am 29. Juni 2008 21:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist möglich , wenn du mit dem Arbeitgeber offen sprichst und um Aufhebung des Vertrages bittest. Ansonsten kündigst du gleich fristgerecht. Das ist in der Regel immer zum 15. oder 30. eines Monats. Siehe dein Vertrag.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 29. Juni 2008 21:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Arbeitsvertrag kann mit der vereinbarten oder der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Ist eine Probezeit vereinbart, gilt mangels abweichender Vereinbarung auch eine zweiwöchige Kündigungsfrist als vereinbart. Wenn der Arbeitsvertrag erst in einiger Zeit anfangen sollte, könnte sogar die Kündigungsfrist vor der Arbeitsaufnahme ablaufen. Auf jeden Fall in der Arbeitsvertrag schauen, da manchmal vereinbart wird, dass eine Kündigung vor Vertragsbeginn nicht zulässig ist. Dann hilft nur das Gespräch mit dem Vertragspartner. Die meisten Chefs sind nicht daran interessiert, einen Arbeitnehmer am Vertrag fest zu halten, der eigentlich ziehen will.


rubensdario
beantwortet von rubensdario am 25. September 2008 16:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zurücktreten kannst Du aber wenn Du die Kündigungsfristen nicht einhälst und mit den AG nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommst, könnte der die Mehrkosten in Rechnung stellen.


heckym
beantwortet von heckym am 29. Juni 2008 21:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Probezeit sind doch normalerweise 14 Tage Kündigungsfrist. Aber vielleicht hilft ja ein gespräch mit dem Arbeitgeber dem vor. wird bestimmt nicht leicht werden


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 29. Juni 2008 21:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die erste Zeit eines Arbeitsverhältnisses ist doch och Probezeit mit entsprechend kurzen Kündigungsfristen. Schau mal in den Vertrag, vielleicht ist die Kündigungsfrist sehr kurz?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.