Anonymuss am 16.09.2009 um 7:03 Uhr
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Hm, Mobilitätszuschlag, wenn Du permanent zu Hause bist, dürfte wohl wegfallen.
DickeBertha am 16. September 2009 07:26 WSG
§ 8d Mobilitätszuschlag
Er steht ferner erkrankten Soldaten nicht zu, die sich zu Hause aufhalten dürfen.

Entfällt nicht da du krankgeschrieben bist die Mobilitätszulage,da du ja nicht in die Kaserne fährst.Du schreibst bis zu 7,20 Verpflegungsgeld wieviel ist es genau das musst du auch berücksichtigen.
denke dass du entweder Wehrsold oder Verpflegungsgeld bekommst

Waren das noch Zeiten, als sich ein Soldat nur den Heldentod für sein Vaterland gewünscht hat... Ich nehme mal an, dass Du "heimkrank" geschrieben bist, nicht an der Gemeinschaftsverpflegung in der Kaserne teilnimmst und deshalb Verpflegungsgeld bekommst. Das erscheint mir als logischste Erklärung...
Ruf doch einfach mal bem ReFü an, der kann dir das genau sagen, ob das alles hinhaut und was dir zusteht. Ist die einfachste Lösung ;-)