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grundstücksteuer, weiß jemannd wie hoch die is?

gefragt von DaDaniel am 28.10.2009 um 12:11 Uhr

Weiß jemannd wie hoch im Jahr die Grundstückssteuer für ein 1000 qm Grundstück ist (in Halle/ Sachsen-Anhalt)... find im netzt nichts dazu, würde mich schonmal interessieren... danke


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von relaxer am 28. Oktober 2009 12:17
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Hilfreichste Antwort

Die Grundsteuer geht immer vom Einheitswert des Grundstückes aus und wird von der Kommune, also Gemeinde oder Stadt festgelegt. Das Finanzamt dort kann sicherlich sofort auskunft geben, meist werden die Sätze aber auch auf der Internetseite der jeweiligen Kommune genannt. Mal unter Stichwort (Name der Kommune) + Grundsteuer + Einheitswert googlen, meist hilft das. Der Einheitswert beruht übrigens auf einem Einheitswert aus den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts und hat nichst mit dem Zeitwert zu tun.


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anonym
beantwortet von DaveBlueEyes am 28. Oktober 2009 12:15
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Soweit ich weiss, beträgt die Grundsteuer in den neuen Bundesländern zwischen 5 % und 10 %.
Mehr weiss ich leider auch nicht, müßtest du aber sicherlich beim Finanzamt rausbekommen.


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 28. Oktober 2009 12:12
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Auskunft über das Finanzamt auch nicht?

Kommentar von DaDaniel am 28. Oktober 2009 12:13

Hatte ich noch nicht probiert, wollte erstmal im netz schauen


Sungirl85
beantwortet von Sungirl85 am 28. Oktober 2009 12:14
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Frag doch mal direkt bei euch im rathaus nach. die können dir meist darüber informationen geben


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 28. Oktober 2009 12:18
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Wie hoch ist die Steuer?

Für die Berechnung der Grundsteuer aus dem Einheitswert/Ersatzwirtschaftswert sind zwei Rechengänge erforderlich. Ausgehend vom Einheitswert/ Ersatzwirtschaftswert, setzt das Finanzamt den Steuermessbetrag fest, der auch der Gemeinde mitgeteilt wird. Die Steuermesszahlen, die zur Berechnung des Steuermessbetrages auf den Einheitswert/Ersatzwirtschaftswert anzuwenden sind, betragen

für Grundstücke in den alten Ländern je nach Art zwischen 2,6 v.T. und 3,5 v.T.

für Grundstücke in den neuen Ländern - abgestimmt auf die deutlich niedrigeren Einheitswerte 1935 - je nach Art und Gemeindegruppe zwischen 5 v.T. und 10 v.T.

für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einheitlich 6 v.T.

hab ich auf der website des BMF gefunden



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