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Grundstücksteuer

gefragt von Detlef1964 am 27.09.2007 um 0:30 Uhr

Ich wohne jetzt c.a. 10 Jahre in der gleichen Mietwohnung, jetzt auf einmal verlangt meine Vermieterin das ich für 2006 Grundstückssteuer bezahlen muß. Meine Frage ist: Obwohl ich die ganze Jahre vorher keine bezahlen mußte, bin ich dazu jetzt veplichtet?


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anonym
beantwortet von SirBazi am 27. September 2007 07:21
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Grundsteuer ist eine umlagefähige Position im Mietvertrag.

Die Umlegung erfolgt nach BGB § 556a nach Wohnfläche.


anonym
beantwortet von Vinc1 am 27. September 2007 08:49
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Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Kosten. Der Vermieter darf sie also auf die Mieter umlegen. Er muss dies aber im Mietvertrag aufführen/ankreuzen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 27. September 2007 09:09
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Es gibt keine Grundstücksteuer. Es gibt ein Grunderwerbsteuer, die zahlt der Käufer einer Immobilie beim Kauf und es gibt eine Grundsteuer, die von der Gemeinde verlangt wird. Die Grundsteuer ist eine regelmäßig anfallende Steuer und ist eine auf den Mieter umlagefähige Position und sie kann somit vom Vermieter verlangt werden.


Nordlicht
beantwortet von Nordlicht am 27. September 2007 00:34
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Meines Wissens zahlt der Eigentümer der Wohnung die Grunderwerbssteuer, nicht der Mieter. Diese Grunderwerbssteuer wird dann auch nur einmal und zwar beim Kauf der Wohnung vom Finanzamt erhoben. Informier Dich doch noch mal dort.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. September 2007 10:13

Es geht hier nicht um Grunderwerbssteuer sondern um die jährliche Grundsteuer die ein Eigentümer bezahlen muß und durchaus auf den Mieter umlegen darf auch wenn es nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt wurde

Kommentar von 9275c527bf1fea3bbd0a5ad8fd1285efsmallNordlicht am 27. September 2007 11:23

Sorry, dann hab ich das falsch gelesen/verstanden. Gruss


anonym
beantwortet von LittleArrow am 27. September 2007 01:08
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Du meinst wahrscheinlich Grundsteuer (und nicht Grunderwerbssteuer). Diese ist eine jährlich wiederkehrende Steuer und wird auch unter/als Grundbesitzabgaben in den üblichen Betriebskostenabrechnungen aufgeführt. Schau in Deinen Mietvertrag zu den umlagefähigen Kosten, ob diese Kostenart dort aufgeführt ist. Wenn ja, bist Du zur Zahlung verpflichtet.

Das Forderungsrecht bezieht sich aber nur auf noch nicht abgerechnete Zeiträume, in Deinem Fall auf 2006. Die Abrechnung für 2005 und davor kann nicht mehr aufgerollt werden, es sei denn, daß die Steuer nachträglich neu festgesetzt wurde.





tiernarr
beantwortet von tiernarr am 27. September 2007 00:55
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Was 10 Jahre nicht gefordert wurde brauchst du auch in Zukunft nicht Zahlen.


chieren
beantwortet von chieren am 27. September 2007 06:41
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...man sieht es wieder...die Gier geht weiter...wo sie denken sie können was rausholen...sind sie vorne mit dabei!!die steuer hat nichts mit dir zu tun!!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. September 2007 10:15

auf jeden Mieter werden im Normalfall die Grundsteuer umgelegt! Das hat nichts mit Gier zu tun, sondern sind die dem Eigentümer enstehenden jährlichen Kosten


Luise
beantwortet von Luise am 27. September 2007 08:19
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Meinst Du eine evtl. von der Gemeinde verlangte Zweitwohnungssteuer? Das könnte dann sein. Grundsteuer jedenfalls nicht.



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