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Grundstückskauf und Grundstücksbefestigung

gefragt von Renie am 24.08.2007 um 8:22 Uhr

Hallo

wir haben vor einigen jahren ein haus gekauft. Auf das Grundstück führt ein weg den wir bis jetzt immer genutzt haben. Auf dem Nachbargrundstück welches höher gelegen ist steht ein Wohnblock der im nächsten jahr saniert werden soll. Im zuge der Vorbereitungen wurde vom Wohnblockbesitzer festgestellt das der Weg der auf unseren Hof führt zu seinem Grundstück gehört. Er braucht ihn aber nicht und bietet ihn uns zum Kauf an. Dafür müssen aber die Grundstücksgrenzen neu vermessen werden da sie nicht mehr genau feststellbar sind. Nun sagt der Wohnblockbesitzer wenn wir kaufen wollen müssen wir die kosten für die Vermessung tragen. Stimmt das????

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Recht x 35.270 Haus x 3.441 Grundstück x 320 Grundstücksvermessung x 1

waterlilies
beantwortet von waterlilies am 24. August 2007 08:56
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Die Kosten der Vermessung muss, soweit ich weiss, der Auftraggeber tragen. Wenn ihr einen Teil eines Grundstücks kaufen wollt, dann muss auf jeden Fall neu vermessen werden, da der abgetrennte Teil ein neues Flurstück wird. Bei einem Grundstückskauf wird normalerweise vertraglich festgelegt, wer welche Kosten zu tragen hat. Wenn ihr die Möglichkeit habt, würde ich den Weg (bzw. das Grundstück auf dem er sich befindet) auf jeden Fall erwerben. Über die Kosten der Vermessung kann euch das Vermessungsamt Auskunft geben, für alles weitere würde ich mich an einen Notar wenden. Den braucht ihr für einen Grundstückskauf sowieso.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 24. August 2007 11:17
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Wenn ihr einen Teil des Nachbargrundstücks kaufen wollte, dann muss in jedem Fall vermessen werden, weil hier ja ein neues Teilgrundstück entsteht - ob die alten Grenzsteine noch vorhanden sind oder nicht, spielt da keine Rolle.

Über die Bezahlung der Vermessung müsst ihr Euch einigen, da gibt es keine festen Regeln.

Wer das grössere Interesse an dem Handel hat, der dürfte auch eher zur Tragung der Kosten bereit sein.


Luise
beantwortet von Luise am 24. August 2007 08:56
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Normalerweise gehören die Grenzsteine/Grenznägel zu beiden Grundstücken, man müsste sich die Kosten also teilen. Oder derjenige, der Schuld daran ist, dass die Grenzsteine verschwunden sind. Wenn die Kosten mit dem Kaufpreis verrechnet werden, dann ist es ja in Ordnung. Ich würde schnellstens über den Preis verhandeln, damit ihr den Weg weiter benutzen könnt und damit ihr von einer etwaigen Baustellenzufahrt verschont bleibt.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 24. August 2007 08:58

Ihr könntet doch aber auch das Grundstück dann gleich verschmelzen, wenn der Weg durch Euer Grundstück führt, dann könnte man sich diese Kosten - oder von ein paar Grenzsteinen - doch schon sparen.

Kommentar von Renie am 24. August 2007 09:22

der weg läuft an der grenze. Laut lageplan gehört er zum Grundstück des nachmarn. Da die Grenzsteine nicht mehr vollständig sind muss neu vermessen werden um die genaue Fläche zu ermitteln die wir kaufen müssen. Die steine hat der Vorbesitzer unseres Hauses ausgegraben :-( als er eine Hecke gepflanzt hat. Dort ist aber auch nichts zu holen ALG2 empfänger

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 24. August 2007 09:27

Dann seid ihr die rechtlichen Nachfolger des Vorbesitzers und müsstet eh für die Steine zahlen meiner Meinung nach.


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