Grundstücksgrenze unterirdisch überschritten

4 Antworten

Grundsätzlich hat der Nachbar privatrechtlich und öffentlich-rechtlich recht. Du solltest aber auf die am Bau üblichen Toleranzen verweisen und behaupten, dass die Grenze 2cm weiter liegt; dann muss er die genaue Einmessung der Grenze auf seine Kosten durchführen lassen. Erst dann kann er konkret gegen Dich vorgehen. Er wird aber keinen Erfolg haben, wenn es wirklich nur 2cm sind, da ihm dadurch kein ernsthafter und praktischer Schaden entsanden ist.

Mein Zaunfundament steht genau auf der Grenze und ich möchte mal den Korintenk. sehen, der hier vor Gericht Recht bekommt. Mein Fundament steht absolut gesetzlich richtig.

Hier in Bayern. Ob das in anderen Bundesländer genauso ist, kann ich nicht sagen. Wenn es bei Dir eine Rechtschutzversicherung gibt, lasse Dich doch mal beraten. Kostet nix.

Hallo sMoVe, ich befürchte fast das der Korintenkack...er Recht bekommt. 2cm sieht zwar kein Mensch und ich bezweifel das er seinen Zaun so exakt in die Flucht bekommt das man diese 2cm sehen würde, aber mit einem guten Anwalt und der deutschen Justitz fälltst du bestimmt hintenrunter. Versuch das ihr einen Kompromiss findet. Hat er den deine Grenzbebauung genehmigt, eigenlich muß du doch einen größeren Abstand einhalten? MfG

meine garage ist wie bei fast jedem an der grundstücksgrenze und es geht immer noch das was unter der erde ist nicht das die garage 1-2 cm auf seinem grunstück ist

@sMoVe

naja dann versuch die Angelegenheit mit ihm gütlich zu klären bevor sich was festfrisst. Es gibt nicht`s schlimmeres als Nachbarschaftsstreit.

Wenn du eine Grenzbebauung hast dann darfst du nur bis zur grundstücksgrenze bauen ! Wenn du auf des Nachbars Grundstück bist dann ist dies sein Eigentum und er hat recht ! Nachmessen lassen !

es geht hier um unterirdische fundamente die von einem bagger ausgehoben wurden es geht hier um 1-2 cm die die grenze überschreiten gibt es da keine toleranzen ?

@sMoVe

In Deutschland eher weniger ! Habt ihr das selbst gemacht ? Wenn nicht den Baubetrieb in Haftung nehmen ! Mehr geht nicht !

@sMoVe

Die Grenze ist eine exakte Linie von einem Grenzsteinmittelpunkt zum anderen. Sie gilt überirdisch und unterirdisch! Toleranz??Bei der heutigen Messgenauigkeit Null. Aber wenn man mit dem Nachbar freundlich spricht, kann der vielleicht tollerant werden. Bedenke den umgekehrten Fall und der Nachbar würde dir 2 cm entlang deiner Grenze einfach deinen Grund weg nehmen (oder unbenutzbar machen mit einem Betonfundament) Wie würdest du reagieren??