Grundstück unmittelbar wieder weiterverkaufen

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  1. DEr Verkäufer will nciht zwei Verträge machen udn die Vermessung durchführen lassen. OK.

  2. Dann macht was anderes um Steuern zu sparen. Kauft alles als Gemeinschaft und macht danach eine Realteilung. Ihr spar Notarkosten udn Grunderwerbsteuer.

  3. Das würde so ablaufen, das die Parteilen a+b, sowie c+D gemeinsam das Grundstück .... erwerben, wobei die Teilung in der Form geplant ist das die Grenze von etwa Punkt .. (15 Meter von der Grundstücksgrenze zum Punkt ... ( 20 Meter von der Grundstücksgrenze) geplant ist und die genaue Teilung der Vermessung vorbehalten bleibt.

  4. Ihr habt dann nach der Vermessung nur noch eine kleine Ausgleichszahlung in die eine, oder andere Richtung. Oder sogar gar keine, wenn ihr euch über die Anteile in qm klar seid udn nur die Grundstücksgrenze der Vermessung überlaßt.

Sie haben alle Probleme richtig erkannt und die Antworten vorgegeben. Für die Bank ist die Aufteilung völlig unerheblich. Mit Bildung der neuen Parzellen wird auch der bestehenden Grundschuld eine sogenannte Gesamtgrundschuld, die dann in voller Höhe auf jeder einzelnen Parzelle lastet. Die Bank wird die jeweilige Parzelle gegen Zahlung des angemessenen Kaufpreises an die Bank aus der Pfandhaft freigeben.

Die Vermessung wird das Vermessungsbüro erst dann durchführen, wenn die Teilungsenehmigung vorliegt, welche die Kommune bei vorliegen der teilungsrechtlichen Voraussetzungen erteilt.

...als erstes sollte man bei der Baubehörde "sauber und schriftlich bestätigt" klären, ob eine Teilung überhaupt möglich ist. Gleifalls aber auch, ob das "geplante" Bauvorhaben dort möglich ist. Alles Weitere sollte dann von einem Notar geleitet werden.

Warum überlasst Ihr das ganze Problem nicht gleich dem/einem Notar, ohne den das Ganze sowieso nicht geht, gleich als Ganzes ?

Der klärt von 1. - 4. auch die Besicherungsprobleme mit der Bank und alles andere.

Hallo,

alle Fragen zur Vermessung kann dir das Katasteramt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur veantworten. Alle arbeiten nach einer landeseinheitlichen Gebührenordnung.