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Grundstück und Haus...?

Frage von Shark Shark

ist unser eigentum. Jetzt würde ich gerne Wissen,ob wir auf unserem Grundstück Bäume fällen können ohne Genehmigung? Oder zumindest eine Rückpflege der Bäume machen lassen dürfen? Die Bäume sind von Schädlingen behaftet und Morsch. Wer hat erfahrung?

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Solange es sich um Obstbäume handelt, kannst du sie fällen. Andere Bäume zu fällen, bedarf einer Fällgenehmigung. Dies setzt voraus, dass es in deiner Stadt eine Baumschutzsatzung gibt. Tipp: Walnussbäume gehören nicht zu den Obstbäumen.

    Kommentar von Shark SharkShark

    Danke guter Tipp

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    Antwort von chris68 chris68

    kommt auf den durchmesser der stämme an. am besten bei der stadt nachfragen, ist sicherer...

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    Antwort von Igitta Igitta

    Wenn durch das Fällen des Baumes nicht das Grundstück des Nachbars tangiert wird, kannst du das ohne amtliche Genehmigung machen.

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    Antwort von Draschomat Draschomat

    Du darfst AUF deinem Grundstück Bäume fällen und was dir sonst noch Spaß macht...natürlich wirds etwas brenzliger, wenn du an der Grenze zum Nachbarn eine riesen Mauer baust oder einen sehr hohen Baum pflanzt...wenn du aber eine Goldmine (oder auch nur ein Goldstückchen) UNTER deinem Grundstück findest, gehört die leider nicht dir :-(

    ^^

    Kommentar von teardrop1109 teardrop1109teardrop1109

    Das darf man leider nicht.

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    Ich weiß zwar nicht, wie das bei euch ist, aber unsere Tannen/Birken/... haben wir alle selber gefällt, unsere Nachbarn ebenso...vll ist das etwas problematischer, wenn der Baum auf eine Straße oder so fallen könnte...ist aber hier nie der Fall...und ob es hier ein Amt für sowas gibt...ich denke nicht^^

    Kommentar von teardrop1109 teardrop1109teardrop1109

    Bei uns ist das durch eine Baumschutzsatzung geregelt. Wir (Bauamt) bekommen nahezu täglich Anträge auf irgendwelche Fällungen oder Baumbeschnitt. Es kann seeehr teuer werden, wenn man Laubbäume (dazu zählen nicht deine Nadelbäume - das ist gesondert geregelt) einfach umhaut. Ob es bei euch so eine Satzung gibt, weiß ich ja nicht. Das könntest du auf der Seite deiner Stadt herausfinden.

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    Was wäre denn die Anklage, wenn ich auf meinem Grundstück eine Eiche umlege, die ich ganz sauber und ohne Probleme auf meiner Wiese fällen kann?

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

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    Antwort von Teddyle Teddyle

    Im Land Brandenburg darfst Du auf Deinem Grundstück mit Wohnbebauung neuerdings bis auf Eiche, Ulme, Linde, Buche, Esche und Kastanie mit einem Stammumfang von mehr als 120 cm in 1,30 m Höhe alles umhauen, was Dir nicht paßt.

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    Antwort von Baernie Baernie

    Mit Baumpflege habe ich durchaus Erfahrung. Was aber eine "Rückpflege" sein soll, ist mir schleierhaft. Ich nehme mal an, daß Du damit eine Kappung oder genauer gesagt, eine Verstümmelung der Bäume meinst. Solltest Du das vorhaben, so säge die Bäume lieber gleich ganz ab. Denn die Neuaustriebe wären mit der Zeit dermaßen instabil, daß die Gefahr des Astbruches noch viel größer wäre als bisher. Die korrekte Vorgehensweise wäre eine Entfernung des Totholzes und eventuell eine Kronenauslichtung. Wenn Äste über die Straße oder an Gebäude ragen, sind diese gegebenenfalls freizuschneiden. Das alles sollte aber fachgerecht durchgeführt werden und bedarf daher einiger Sachkenntnis. Ob eine Fällung rechtlich zulässig ist, hängt davon ab, wo Du wohnst. Jetzt im Sommer dürfte es aber so ziemlich überall verboten sein. Fällungen sind in der Regel nur im Winter oder in besonderen Ausnahmefällen gestattet.

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    Antwort von minister minister

    Die Frage ist, ob es in eurer Kommune ein Baumkataster gibt, in dem die Bäume eingetragen sind. Wenn ja, dann benötigt ihr eine Genehmigung; wenn nein, dann her mit der Säge!

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    Antwort von bijou1020 bijou1020

    Unbedingt erkundigen

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    Antwort von Aerista Aerista

    Das ist regional geregelt. Fragt bei Eurem Grünflächenamt nach.

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    Antwort von CanyonGrand CanyonGrand

    bisher dachte ich immer, man darf auf seinem grundstück bäume fällen soviel man will. aber kam letztens ne reportage, dass man sowas immer anmelden müsste und ne genehmigung braucht. versteh das zwar nicht, aber ist anscheinend so.

    Kommentar von Igitta IgittaIgitta

    Fünf Meter Abstand wird bei jeder Grenze gesetzlich verlangt. Ob es sich um neue Bäume pflanzen handelt, oder Bäume fällen, ist egal.

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