Shark am 02.05.2009 um 16:53 Uhr
ist unser eigentum. Jetzt würde ich gerne Wissen,ob wir auf unserem Grundstück Bäume fällen können ohne Genehmigung? Oder zumindest eine Rückpflege der Bäume machen lassen dürfen? Die Bäume sind von Schädlingen behaftet und Morsch. Wer hat erfahrung?

Solange es sich um Obstbäume handelt, kannst du sie fällen. Andere Bäume zu fällen, bedarf einer Fällgenehmigung. Dies setzt voraus, dass es in deiner Stadt eine Baumschutzsatzung gibt. Tipp: Walnussbäume gehören nicht zu den Obstbäumen.
kommt auf den durchmesser der stämme an. am besten bei der stadt nachfragen, ist sicherer...

Wenn durch das Fällen des Baumes nicht das Grundstück des Nachbars tangiert wird, kannst du das ohne amtliche Genehmigung machen.

Du darfst AUF deinem Grundstück Bäume fällen und was dir sonst noch Spaß macht...natürlich wirds etwas brenzliger, wenn du an der Grenze zum Nachbarn eine riesen Mauer baust oder einen sehr hohen Baum pflanzt...wenn du aber eine Goldmine (oder auch nur ein Goldstückchen) UNTER deinem Grundstück findest, gehört die leider nicht dir :-(
^^
teardrop1109 am 2. Mai 2009 16:55 Das darf man leider nicht.
Draschomat am 2. Mai 2009 16:58 Ich weiß zwar nicht, wie das bei euch ist, aber unsere Tannen/Birken/... haben wir alle selber gefällt, unsere Nachbarn ebenso...vll ist das etwas problematischer, wenn der Baum auf eine Straße oder so fallen könnte...ist aber hier nie der Fall...und ob es hier ein Amt für sowas gibt...ich denke nicht^^
teardrop1109 am 2. Mai 2009 17:00 Bei uns ist das durch eine Baumschutzsatzung geregelt. Wir (Bauamt) bekommen nahezu täglich Anträge auf irgendwelche Fällungen oder Baumbeschnitt. Es kann seeehr teuer werden, wenn man Laubbäume (dazu zählen nicht deine Nadelbäume - das ist gesondert geregelt) einfach umhaut. Ob es bei euch so eine Satzung gibt, weiß ich ja nicht. Das könntest du auf der Seite deiner Stadt herausfinden.
Draschomat am 2. Mai 2009 17:03 Was wäre denn die Anklage, wenn ich auf meinem Grundstück eine Eiche umlege, die ich ganz sauber und ohne Probleme auf meiner Wiese fällen kann?

Im Land Brandenburg darfst Du auf Deinem Grundstück mit Wohnbebauung neuerdings bis auf Eiche, Ulme, Linde, Buche, Esche und Kastanie mit einem Stammumfang von mehr als 120 cm in 1,30 m Höhe alles umhauen, was Dir nicht paßt.
Mit Baumpflege habe ich durchaus Erfahrung. Was aber eine "Rückpflege" sein soll, ist mir schleierhaft. Ich nehme mal an, daß Du damit eine Kappung oder genauer gesagt, eine Verstümmelung der Bäume meinst. Solltest Du das vorhaben, so säge die Bäume lieber gleich ganz ab. Denn die Neuaustriebe wären mit der Zeit dermaßen instabil, daß die Gefahr des Astbruches noch viel größer wäre als bisher. Die korrekte Vorgehensweise wäre eine Entfernung des Totholzes und eventuell eine Kronenauslichtung. Wenn Äste über die Straße oder an Gebäude ragen, sind diese gegebenenfalls freizuschneiden. Das alles sollte aber fachgerecht durchgeführt werden und bedarf daher einiger Sachkenntnis. Ob eine Fällung rechtlich zulässig ist, hängt davon ab, wo Du wohnst. Jetzt im Sommer dürfte es aber so ziemlich überall verboten sein. Fällungen sind in der Regel nur im Winter oder in besonderen Ausnahmefällen gestattet.

Die Frage ist, ob es in eurer Kommune ein Baumkataster gibt, in dem die Bäume eingetragen sind. Wenn ja, dann benötigt ihr eine Genehmigung; wenn nein, dann her mit der Säge!
Das ist regional geregelt. Fragt bei Eurem Grünflächenamt nach.

bisher dachte ich immer, man darf auf seinem grundstück bäume fällen soviel man will. aber kam letztens ne reportage, dass man sowas immer anmelden müsste und ne genehmigung braucht. versteh das zwar nicht, aber ist anscheinend so.
Igitta am 2. Mai 2009 17:15 Fünf Meter Abstand wird bei jeder Grenze gesetzlich verlangt. Ob es sich um neue Bäume pflanzen handelt, oder Bäume fällen, ist egal.
Danke guter Tipp