Grundstück aufschütten auch wenn die Nachbarsgarage dann im Dreck steht?

Lage - (Grundstück, Nachbarschaft, Garage)

8 Antworten

Es ist dein Grundstück, aber du beschädigst damit fremdes Eigentum.

Wollt ihr es schon in der Bauphase auf einen Streit ankommen lassen?

Ich würde ihm versuchen in Ruhe zu erklären warum das nötig ist und anbieten, den Feuchtigkeitsschutz zu bezahlen.

Wollt ihr es denn dauerhaft so lassen oder nur für die kurze Zeit? Sonst reicht ja evtl. eine Plane als Schutz dazwischen zu machen...

Wie genau das rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber man sollte bei so einem Streit auch menschlich denken. Immerhin wohnt ihr nun nebeneinander, da ist eine gute Stimmung von Vorteil.

Wie @lesterb42 schon schreibt, darfst du zwar gerne entsprechend aufschütten, so die Baugenehmigung dies zulässt, den umgebenden Nachbarn darf aber daraus kein Schaden entstehen. Das bedeutet, dass die Aufschüttung und Abstützung exklusiv auf deinem eigenen Grund zu erfolgen hat; gleiches gilt zudem auch z.B. für die Sicherstellung der ordentlichen Entwässerung. Nachdem der nachbar offenbar unmittelbar an die Grenze gebaut hat, kannst du im Gegenzug eine entsprechende Grenzmauer aufsetzen, die dann auch den Druck des Erdreichs auffängt und somit die Lastaufnahme in seitlicher Richtung erfüllt. Dabei ist aber deinerseits sicherzustellen, dass die Garage des Nachbarn hinsichtlich Feuchtigkeit und Traglast nicht beeinträchtigt wird. In Anbetracht der Skizze würde ich hier sowieso eher zur Anschüttung einer bepflanzten Böschung raten.

Wenn es im BBplan schon fetgelegt ist, das aufgeschüttet werden kann ist es auch zulässig. Der Nachbar hatte in seinem Eingabeplan doch auch das natürliche und festgelegte Nivau eingezeichnet?! Da musste dem sein Planzeichner ja auch schon dieses Problem erkannt haben. Spätestens dessen Maurermeister hätte ihn darauf hinweisen können.  Jatzt ist die Sache schon im argen.Hinter und vor der Garage wird dann später ja auch noch eine Stützwand gebaut werden? Dort willst du ja auch dein Grundstück voll nutzen. Das man bei der Garage dann einen Graben lässt ist ja dann ein unding. Wird nur ein Dreckloch, das dann über die Jahre dann zuwächst und flacher wird. Dem Nachbarn muss klar seein, das er an deiner Seite eine Abdichtung gegen Feuchtigkeit braucht. Diese kann Zementös oder / Und Bituminös sein. Dann mit Noppenschutzbahn schützen und mit groben Kies auffüllen. An besten nur Bummerl. Oben einen Streifen Rollkies. Die Kosten würde ich teilen, da die Masnahme beiden dienlich ist. Ob es statisch verträglich ist muss noch geprüft werden. Normalerweise sollte eine gemauerte Garage das aushalten können. Man kann aber auch einen Statiker noch hinzu ziehen.

Ihr Maurermeister aus Süd - Ostbayern



Ohne Zustimmung des Nachbarn geht das nicht. Selbst wenn er zustimmen würde, wäre zu klären, ob die Garagenwand den zu erwartenden Erddruck überhaupt aufnehmen kann. Wenn du dein Grundstück voll nutzen möchtest musst du die Grenze so gestalten, dass dies möglich ist. D. h. hier hilft nur eine Wand aus Mauerscheiben, landläufig auch L- Steine genannt, oder eine konventionell betonierte Wand. Navajo

Abgrenzung mit Mauerscheiben (Bild: carport-visionen.de) - (Grundstück, Nachbarschaft, Garage) Höhendifferenz an der Grenze - (Grundstück, Nachbarschaft, Garage)

Woher hast du jetzt die Bilder?

Durch die Aufschüttung darf für einen Dritten kein Schaden eintreten. Du darfst also die Garage nicht als Stützwand nutzen, sondern musst das Erdreich auf deinem Grundstück auf eigene Kosten abfangen. Rechtsgrundlage ist das landesrechtliche Nachbarschaftsrecht z. B. § 26 NNachbG

http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1wft/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=5BEE4566E0C98CDC0DD8EB8EE24E677F.jp23?doc.id=jlr-NachbGNDrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=4&numberofresults=18&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-NachbGNDpG5

Völlig richtig. Anmerkung dazu: In Bayern gibt es als einzigem BL kein Nachbarschaftsrecht; die entsprechende Rechtsordnung findet sich im Baurecht (BayBO).