suesszahn am 31.03.2008 um 10:57 Uhr
wir haben hier in der nähe einen alten total herunter gekommenen spielplatz...ich würde gerne herausfinden wem dieses grundstück gehört...die nachbarschaft is sich nicht sicher ob es einem privatmann oder der stadt gehört...wo kann ich das rausbekommen ??? und krieg ich das überhaupt raus ???

Bei einem Spielplatz würde ich stark vermuten, dass das Grundstück der Stadt gehört. Ich würde also bei der Stadt nachfragen.

Geh mal zum Grundbuchamt, vielleicht können die Dir was verraten!!!
waterlilies am 31. März 2008 11:00 Um dort Auskunft zu bekommen, muss man aber ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Reine Neugierde oder Kaufinteresse zählen nicht dazu.
suesszahn am 31. März 2008 11:06 interesse liegt darin das wir den spielplatz wieder aufleben lassen wollen...haben hier viele kinder und die können da nicht spielen ...weil total kaputt...habe schon ein paar väter mobilisiert...und firmen die sachen spenden würden hätte ich auch (baumaterial)...die frage ist ob ich ein chance hätte das durch zubekommen...

ICh würd mich an den/die Bürgermeister/in wenden!

Hallo,
die Antwort wird Dir das Hochbauamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung geben können. Dort wird das Grundstückskataster geführt. Eine andere Möglichkeit ist nachdem Du Flur und Flurstücksbezeichnung kennst das Grundbuchamt des Amtsgerichtes.

Viele Alternativen stehen wohl nicht zur Auswahl:
Am wahrscheinlichsten ist die Gemeinde der Grunstückseigentümer.
Mögleicherweise könnte es alternativ der Besitzer/Betreiber eines angrenzenden Grundsücks sein.
Es kommt sehr selten vor, dass eine unbeteiligte Person ihr Grundstück zu einem Spielplatz deklariert.
Im zweifelsfall, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst, bekkommst du diesbezüglich eine verbindliche Auskunft im Katasteramt, Ordnungsamt oder beim Bauamt.

Natürlich, im Grundbuchamt! Vielleicht wird man da nicht so ohne weiteres Auskunft geben wollen, dann würde ich mich aber eben auf den maroden Spielplatz, der eine Gefährdung für Kinder darstellt, berufen!
Das Grundbuchamt, meist ist der Sitz im Amtsgericht gibt Auskünfte, allerdings muß man ein berechtigtes Interesse nachwesen. Vielleicht sammelst Du zuerst ein paar Unterschriften von Eltern. Spielplätze gehören wenn Sie offentlich sind zur Stadt, dann kann Dir das Ordnungamt weiterhelfen. GGfs. gehören Sie auch zu Hauseigentümer-gemeinsschaften oder Wohnbaugesellschaften, dann sind sie jedoch eigentlich kenntlich gemacht. Dann ist für den Zustand der jeweilige Besitzer verantwortlich.