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Grundsteuer zahlen - ab wann?

gefragt von Bella73Bella73 am 05.05.2009 um 15:05 Uhr

Wir haben ein Haus gekauft. Ab wann genau zahlt man denn die Grundsteuer? Erst, wenn ich tatsächlich als Besitzer im Grundbuch eingetragen bin, oder schon ab Unterschrift bzw. Eintrag der Auflassungsvormerkung? Ich wollte grade einen Brief an die Stadt schreiben, wegen Ummeldung der Müllabfuhr, Entwässerung etc., da fiel mir das ein. Leider ist die Dame vom Amt erst wieder morgen ab 7.00 Uhr erreichbar!


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anonym
beantwortet von bine64 am 5. Mai 2009 15:10
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Hilfreichste Antwort

Die Rechnung für die Grundsteuer kommt erst, wenn alles über die Bühne ist, da das Finanzamt die Meldung an die Gemeinde weiter gibt. Diese wird dann quartalsmäßig mit den anderen Abgaben an die Gemeinde abgebucht oder überwiesen.

Kommentar von bine64 am 5. Mai 2009 15:15

...die Grundsteuer ist, im Verhältnis zu den ganzen anderen Kosten, pillepalle!


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nero070
beantwortet von nero070 am 5. Mai 2009 15:07
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Ab Eintragung in Grundbuch. Kannst dazu auch den beauftragten Notar befragen.


susimwald
beantwortet von susimwald am 5. Mai 2009 15:07
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Du zahlst, sobald du angemeldet bist. Sonst müßtest du dich mit dem Vorbesitzer herumstreiten. Willst du das ?

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 5. Mai 2009 15:10

Nein, um Gottes willen. Ich will nur wissen, ob ich die Grundsteuerummeldung gleich mit in den Brief schreiben soll.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 5. Mai 2009 15:13

Nur mal zum Begrifflichen:
Wenn du im Grundbuch eingetragen wirst, dann bist du der Eigentümer.
Der Besitzer ist der, den du dann u.U. erst noch rausklagen musst.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 5. Mai 2009 15:09
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mit Verfügungsgewalt...meist im Notarvertrag..


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 5. Mai 2009 15:15
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Die nächste Fälligkeit (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) ab Übergabe (steht im Kaufvertrag) ist Dein Ding. Da zwischen Grundbuchvormerkung (Auflassung) und endgütliger Eintragung ins Grundbuch einige Wochen liegen können, wäre es nicht fair, wenn der Verkäufer zahlen müste, obwohl er nicht mehr über das Grundstück verfügen kann. Von der Gemeindeverwaltung kommt ein entsprechender Bescheid, da der Notar eine Durchschrift des KV an die Gemeinde senden muss.



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