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Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung

gefragt von SeehuhnSeehuhn am 19.06.2008 um 19:40 Uhr

Habe heute die Nebenkostenabrechnung bekommen. Auf dieser ist die Grundsteuer mit aufgeführt (Nachweis dazu fehlt). Mit Mietvertrag ist die Grundsteuer vereinbart, allerdings war die in der letzten Abrechnung nicht enthalten. Wie ist das jetzt rechtlich? Kann der Vermieter ein Jahr abrechnen und ein Jahr nicht?


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 19. Juni 2008 19:43
2x
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Er kann die Grundsteuer auf jeden Fall abrechnen. Vielleicht hat er es im Vorjahr vergessen oder schon beim Vormieter abgerechnet. Glück für euch! Aber rechtens ist es. Und die Höhe setzt nicht der Vermieter fest, sondern die Stadt/Gemeinde. Vielleicht hat er den Nachweis nicht beigelegt, weil der schon Jahre alt sein kann und er es für obligatorisch hielt. Außerdem sind die Hebesätze ja öffentlich, so daß es eigentlich jeder nachrechnen kann!

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 20. Juni 2008 05:24

Der Vermieter bekommt jedes Jahr einen Abgabebescheid der Stadt/Gemeinde. Beifügen muß er garnichts

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 20. Juni 2008 08:28

Solange sich der Hebesatz nicht ändert, bekommt man auch keinen neuen Bescheid!
Und selbstverständlich ist er verpflichtet die abgerechneten Kosten zu belegen!
Dich hätte ich dann gerne als Mieter! Da hätte ich ja ausgesorgt!


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 19. Juni 2008 19:42
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Er kann sie immer umlegen, muß es aber nicht. Wenn er sie einmal vergessen hat: Schön für Dich! -Übrigens kannst Du immer die Nachweise der Abrechnung verlangen.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 20. Juni 2008 05:23
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Wenn dieses im MV steht , kann er diese berechnen. Aus den Vorjahren, wenn vergessen nachfordern geht nicht. Einen Nachweis beifügen muß er nicht. Er muß dir aber die Möglichkeit geben, die Unterlagen einzusehen. Bei meinen Mitern steht auf der Abrechnung drauf: Die Unterlagen aus den sich die Abrechnung ergibt, liegen 14 Tage zur Einsicht bereit. Danach gehen die Sachen zum Steuerberater. Copien der Unterlagen muß der Vermieter nicht übergeben.


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