Grundsteuer bezahlung

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Wenn diese Klauseln im Testament verankert sid, dann ist der Dame das bekannt.

Ich würde ihr höfflich einen Brief zukommen lassen, in dem nochmals auf diese Klauseln hingewiesen wird. Sie soll euch einen Vorschlag machen, wie die Bezahlung von statten gehen soll.

Wenn sie gegen die Klauseln im Testment verstösst, würde ich mal nachfragen ob dann das unentgeltliche Wohnrecht - ihr Erbe - noch seine Gültigkeit hat. Da sie ja gegen Bedingungen im Testament verstößt - wobei ich mit aber nicht ganz sicher bin ob es zulässig ist ein Testament an Bedingungen zu knüpfen.

Überlege, ob sich dieser Aufwand für die Grundsteuer, die vielleicht bei insgesamt 600 Euro liegt - also für die Stiefmutter etwa 1/3 -, überhaupt lohnt (für die mietfreien 3 Jahre!). Wie läuft das mit den Nebenkosten? Strom, Wasser, Reinigung... Zahlt sie da? Die Grundsteuer gehört zu diesen Nebenkosten.

von AnnaBolika73 Ich hoffe das sie die Nebenkosten bezahlt, da Strom, Wasser usw. ja auf sie läuft.Ich habe ihr ja auch angeboten das sie mir anruft wenn was unklar ist und sie es mit mir besprechen kann. Dieses Angebot hat sie noch nicht in anspruch genommen. Mit meinem Bruder kann sie gleich gar nicht sprechen weil die beiden sich schon nicht leiden konnten als mein Vater noch lebte. Vielen Dank für die Antwort

Dann überlegt Ihr Euch, ob es sich lohnt, den Streit zu führen oder nicht. Es bleiben Euch dann nur wenige Mögichkeiten - wenn sie nicht zahlt, mahnt ihr den Betrag an, setzt eine Frist, mahnt wieder, geht zum Rechtsanwalt und ja, am Ende müsstet ihr klagen, wenn es nicht anders geht. Oder ihr sagt euch, dass der Betrag euch letztlich nicht kratzt und den Aufwand nicht wert ist, dann verfolgt ihr das nicht weiter.

hm, da stellt sich mir die Frage, ob der Betrag der Grundsteuer ausreicht, um den Streit zu forcieren oder ob die Geste des gegenseitigen Entzgegenkommens, also Grundsteuerbetrag durch alle zu tragen ein Weg wäre wieder miteinander ins Gespräch zu kommen... Auch die Stiefmutter hat ja einen gesetzlichen Anspruch auf Erbschaft....

Wenn eure Stiefmutter mit eurem Pa verheiratet war, dann hat sie normalerweise ein Anrecht auf ihren Pflichtteil! Wenn ihr also eure Grundsteuer etc. einklagt und sie geht zu einem Anwalt, könntet ihr schlafende Hunde wecken und sie ihr Erbteil einfordern!!! Enterben gibt es im deutschen Recht nicht, ausser bei Mordversuch und ähnlich krassem Fehlverhalten. Also, ich würde die Grundsteuer bezahlen und mal fein das Maul halten..... sonst kommt eure Stifmutter noch auf dumme Gedanken. Und das 3jährige Wohnrecht ist definitiv KEIN Ersatz für ihren Pflichtteil. Grundsätzlich muß sowieso zuerst einmal der Grund und Hausbesitzer die Grundsteuer bezahlen. Diese wiederum kann er auf die Mietnebenkosten umlegen. Wenn eure Stiefmutter nur die Nebenkosten wie Heizung, Strom etc. bezahlt, dann solltet ihr einfach eine (faire) Rechnung aufmachen und ihr mitteilen, wieviel an NEbenkosten für Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc. anfällt. Ihr werdet ja sehen, wie sie antwortet.