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Grundschulteintrag in Grundbuch mit Eigentümer Erbengemeinschaft

gefragt von xXFinjaXxxXFinjaXx am 05.08.2008 um 12:31 Uhr

Meine Mum will Ihre Geschwister nach dem Tod meiner Großeltern ausbezahlen, damit ihr die Whg gehört. Nun war sie bei der Bank wegen Finanzierung und die Bank meinte, dass das mit der Grundschuld nur auf das gesamte Grundstück geschrieben werden kann, da die Whg. nicht als Eigentumswohnung, sondern das ganze Haus als Erbengemeinschaft eingetragen ist. (Das Haus gehörte meinem Opa und seinen 3 Geschwistern, die noch in dem Haus wohnen). Die Bank meinte, dass die Tanten einwilligen müssten, dass die Grundschuld auf das Grundstück geschrieben werden kann und meine Mum diese Finanzierung überhaupt machen kann.

Was gibt es noch für möglichkeiten?

vielen dank für eure hilfe


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. August 2008 13:37
1x
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Für das Objekt müßte eine Teilungserklärung notariell gemacht werden. Dann ist die Wohnung praktisch eine Eigentumswohnung innerhalb des Objekts. Das müssen aber alle Eigentümer zusammen machen!

Kommentar von Simple_avatar3smallxXFinjaXx am 6. August 2008 08:29

aber genau das wollen die lieben, netten Tantchen eben nicht... =/ die sind da bissi eigen in solchen Sachen


anonym
beantwortet von ErnstD am 5. August 2008 12:35
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Am besten wende Dich an einen Notar. Es gibt da Möglichkeiten, ansonsten stimmt, was die Bank sagt.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 5. August 2008 12:37
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1) Das Geld so auf den Tisch legen

2) Veräußerung der Immobilie

3) Alle Erben als Eigentümer ins Grundbuch

4) Ein Anderer Erbe nimmt das Haus und zahlt aus.


FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 5. August 2008 13:05
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Rein rechtlich betrachtet hat die Bank völlig Recht: Alle Eigentümer müssen einer Grundschuldeintragung zustimmen. Aber ich frage mich, wie das überhaupt funktionieren soll: Denn das hieße ja, die anderen Miteigentümer müssten im worst case für die Finanzierung der Auszahlung an sich selbst selber mit ihrem Eigentum haften (sollte Deine Mutter nicht zahlen können, würde die Bank die Sicherheit - nämlich das Haus - zwangsversteigern lassen, und alle verlören ihr Eigentum). So wird das nichts. Entweder ihr regelt das in einem Schenkungsvertrag, sodass die Miteigentümer in einer notariellen Schenkung ihr Eigentum an Deine Mutter übertragen, dazu im Gegenzug Sicherheiten bekommen falls die auszuhandelnde Abtretungssumme nicht bezahlt werden kann (Rückfallklausel), oder aber Deine Mutter sucht sich eine andere Finanzierung, welche sich nicht auf das zu übertragende Objekt stützt.

Kommentar von Simple_avatar3smallxXFinjaXx am 6. August 2008 08:03

was gibt es denn dann noch für finanzierungsmöglichkeien? hm; wie sieht das denn mit diesem Schenkungsvertrag aus? Könnte man darin auch eine mtl. Ratenzahlung vereinbaren?

Kommentar von Simple_avatar3smallxXFinjaXx am 6. August 2008 08:32

erstens das und ich glaube nicht, dass die Tanten daran interessiert sind, aber ob sie zustimmen, dies aufzuteilen ist sehr sehr fraglich. und zweitens, sollten meine Mutter und deren Geschwister sagen, sie würden die Wohnung gern verkaufen, müssten die Tanten ja eigentlich auch zustimmen, was ich vollkommen schwachsinnig halte. Denn spätestens da, müsste die Whg ja als Eigentumswohnung im Grundbuch eingetragen werden, oder? Mensch, das ist alles ganz schön kompliziert.





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