Hallo! Ich habe eine Frage, wir haben vor kurzem ein Grundstück gekauft, bei dem keine Bebauungspflicht besteht. (laut Notarvertrag). Wir wollen natürlich bauen und haben den Werksvertrag schon unterschrieben. Unser Finanzierer (gleichzeitig Verkäufer des Grundstücks und Bauvermittler) meinte das die Grunderwerbsteuer nur aufs Grundstück zu zahlen ist, weil wir keine Bauträgerbindung haben. Jetzt hat das Finanzamt uns einen Fragebogen bezüglich bebauung geschickt. Ich gehe halt davon aus, das die die Besteuerungsgrundlagen vom ganzen Haus nehmen wollen. Ist das richtig? Der "Bauvermittler" hat das ja nicht zum ersten mal gemacht (ist seit 20 Jahren tätig). Reicht das Stichwort ohne Bauträgerbindung aus??? Wäre sehr dankbar für Antworten, am WE kann man immer nie jemanden erreichen, und die Grunderwerbsteuer ist ja dann nicht nur ein bisl teurer... Danke!!
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So wie es euer Verkäufer geschildert hat kenne ich es auch. Kannst aber auch beim Finanzamt nachfragen, die geben dann schon passende Auskunft.
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Ja, das stimmt. Wir haben die Grunderwerbssteuer auch nur für das Grundstück bezahlt, weil das von einer Privatperson war und nicht ans Haus gebunden. Du musst Grunderwerbssteuer für Haus und Grundstück nur zahlen, wenn beides zusammen angeboten wird. Wir haben das gesondert abgewickelt. Passt aber gut auf, wenn Ihr von Finanzamt das entsprechende Schreiben zugeschickt bekommt.Da ist eine Frage drin: Wie und von wem haben Sie das Grundstück erworben (oder ähnlich). Ja niemals angeben, vom Hausanbieter oder Bauer.Denn dann ist die Grunderwerbssteuer für beides fällig. So wie Du es schreibstm müsstet ihr für beides bezahlen. Also schreibt, das Grundstück durch Zeitung gefunden und gekauft. Habt Ihr das Grundstück schon bezahlt???
Danke für die Antwort! Hört sich schon mal beruhigend an, das der Verkäufer das nicht vielleicht einfach so gesagt hat wenn das noch jemand so kennt... Haben halt ein bisl Angst noch soo viel mehr ans Finanzamt zahlen zu müssen. Und dann die Ungewissheit bis Montag...smile Und die Angst etwas falsch zu machen. Wäre also noch über mehr Erfahrungen und Antworten dankbar!!
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Hm, das spricht ja wohl eher gegen uns... So ein Mist, aber komisch, das müsste er doch eigentlich wissen, und wir sind sicher nicht die einzigen Kunden von ihm die diesen Fragebogen bekommen haben...
Nicht unbedingt. Müsst ihr denn den Verkäufer auch als Bauvermittler nehmen, d.h. war der Kauf des Grundstücks mit der Klausel im Vertrag versehen, über den Verkäufer den Bauträger auszuwählen? Wenn nicht, wäre es doch passend, oder?
Also der Grundstückskaufvertrag war ausschließlich ein Kaufvertrag des Grundstücks und beinhaltet keinerlei Verpflichtung. (Keine Bauträgerbindung) Den Werkvertrag über ein Schlüsselfertiges Haus von ihm haben wir einen Tag später bei ihm unterschrieben. Also kaufen wir das Haus auch von ihm. Und geworben hat er mit Schlüsselfertigen Häusern inkl. Kaufgrundstück.
Stimmt, das hört sich dann nicht so an, als ob eine Trennung vorliegt. Frage ihn nochmals, wie er es meinte und ihr vorzugehen habt; ich denke, er steht zumindest moralisch in einer gewissen Pflicht euch gegenüber mit seiner Äußerung. Ob rechtlich, weiß ich leider nicht.
Drücke die Daumen, es geht ja schon um einen bemerkenswerten Eurobrtrag.
Wenn ihr aber doch diese Steuer zahlen müsst, siehe es so: Ihr hättet auch bei einem Zinssatz gebaut, der 0,5 Prozentpunkte höher liegt - das spart ihr jetzt im Zinstief. Alle Vorteile kommen nie zusammmen, freut euch auf das gemeinsame Haus!
Aber wir hätten es laut Kaufvertrag des Grundstücks nicht bei ihm machen müssen!!! Davon stand nix.......!!! Ich halt mich daran jetzt einfach mal fest... Weiß jemand wo ich online eine Grunderwerbsteuerdurchführungsverordnung finde?