Hirnlos am 04.10.2008 um 17:12 Uhr
Wenn man als Mieter gerne das Haus kaufen möchte, in dem man wohnt - der Vermieter und Hausbesitzer aber das Grundbuch erst beim Notartermin vorlegen möchte - was ist davon zu halten?
Im Vergleich zum Vereins- und Handelsregister wird in Deutschland die Öffentlichkeit des Grundbuchs (welches ebenfalls ein Register ist) von § 12 GBO eingeschränkt. Das Recht zur Einsichtnahme in das Grundbuch hat nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ohne ein besonderes Interesse ist berechtigt das Grundbuch einzusehen:
der dinglich Berechtigte (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), soweit Gegenstand der Einsicht das betreffende Grundstück ist;
jeder der eine für den Einzelfall erteilte Zustimmung des eingetragenen Eigentümers hat;
Behörden gemäß Art. 35 GG, Notare und Rechtsanwälte, die im Auftrag von Notaren handeln;
öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Bloßes Kaufinteresse an Grundstücken allein wird seitens der Amtsgerichte oftmals nicht als berechtigtes Interesse betrachtet.

Du kannst ja in das Grundbuch beim Gericht (bei uns ist das Amt dort) Einsicht nehmen, auch ohne dass der Vermieter dort zustimmen muss. Allerdings könnte es sein, dass auf dem Haus irgendwelche Lasten liegen, die der Vermieter dir jetzt verschweigt und vielleicht denkt, wenn ihr erst beim Notar seid, wirst du trotzdem unterschreiben. Ich würde vorher mal zum Grundbuchamt gehen.
Hirnlos am 4. Oktober 2008 17:33 Ja, sowas ungefähr vermuten wir auch.
Vielleicht kommt dann raus, daß wir schon zuviel Grundsteuer zahlen...
teardrop1109 am 4. Oktober 2008 17:36 Das steht nicht unbedingt im Grundbuch, aber habt ihr nie von ihm den Beleg über die Festsetzung der Grundsteuer bekommen? Das ist merkwürdig.
Hirnlos am 4. Oktober 2008 17:42 Warscheinlich schon, aber irgendwas nicht ohne weiters nachprüfbares ist darin enthalten, was uns zum Grübeln bringt. Ist schwierig. Woll halt kein Ärger machen und zahlen treu-doof.
teardrop1109 am 4. Oktober 2008 18:02 Nun, solltet ihr das Haus doch kaufen, dann wirst du ja spätestens dann erfahren, ob du wirklich "treu-doof" warst. Er muss dir den letzten Steuerbescheid ja dann aushändigen. Ich kann dir nur den Rat geben, unterschreibe den Kaufvertrag nicht, wenn du vorher nicht all diese Dinge lesen konntest. Selbst, wenn daraufhin der Notartermin platzt. Stell dir mal vor, der hätte das Haus mit 100.000 EUR beliehen (das ist noch nicht mal sooo viel), dann sitzt ihr da nachher drauf, wenn er sich nicht darauf einlässt, das Haus schuldenfrei zu übergeben.
Da du das Haus kaufen möchtest, besteht ein nachweisbares Interesse und du kannst beim Amt Einsicht erwirken. Hingehen und machen. Ansonsten beim Notar genau hinschauen, aber wenn es dir so wichtig ist, dann würde ich es vorher angehen. Ansonsten: niemand zwingt dich zu einer Unterschrift.
Hirnlos am 4. Oktober 2008 17:34 Ist halt blöd, wenn man vorher alles anleiern muss (Bankkredit und Auskünfte, Notartermin) und dann sagt: "Nö! So aber nicht!" - Wer trägt dann die ggf. entstandenen Kosten?

wahrscheinlich nichts Gutes. Denn wer nichts zu verbergen hat, kann ja Alles schon vorher offenlegen...
Naja, schwer zu sagen. Aber in das Grundbuch darf jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse hat. Würde es drauf ankommen lassen, als Kaufinteressent, ob du nicht selbst reinsehen darfst ;)
und letztlich: du brauchst beim Notar ja nicht unterschreiben, ehe du nicht reingesehen hast, hm?
Hirnlos am 4. Oktober 2008 17:38 Ja, komischerweise hat man als Kaufinteressent keinen berechtigten Grund Einsicht zu nehmen! Da muss man sich an den Eigentümer wenden. Und der will halt erst kurz-vor-knapp rausrücken. Und das ist uns dann doch zu kurzfristig!
Dann würde ich in so einem Fall ganz trocken sagen: Entweder ich kriegs vorher zu sehen oder wir vergessen die Angelegenheit, basta. ^^
Du wirst beim Notar Einblick in das Grundbuch erhalten.
Hirnlos am 4. Oktober 2008 17:36 Ja, wie erwähnt. Das wäre dann reichlich spät, oder?
natürlich vor der Unterschrift auf den Vertrag, ist doch klar.
Warscheinlich muss man erst eine zweckgebundene Finanzierung vorweisen, damit man ein "berechtigtes" Interesse hat.
... oder die schriftliche Zustimmung des eingetragenen Eigentümers.
...ja, und der will erst beim Notar zeigen... bzw. mitkommen (und dann der Bank (nicht uns) zeigen), wenn wir die Finanzierung bei der Bank aushandeln - aber das geht IHN doch nichts an, welche Bank wir nehmen!
Frag einfach mal beim Grundbuchamt an und schildere die Situation.