rudraz am 23.12.2007 um 17:24 Uhr
Ich habe schon KFz (Van)mit grünem polizeilichen Kennzeichen gesehen. Bei Anhänger kenne ich es ja, aber bei einem KFz. Was bedeutet das?

Grüne Kennzeichen
"Grüne Kennzeichen" sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weissem Grund und ansonsten identisch mit dem normalen Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie ausserdem für Sportgeräte-Anhänger (z. B. für Boote, Segelflugzeuge und Sportpferde). Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (kein PKW oder Krad) kann der Anhänger steuerfrei gestellt werden. Allerdings darf ein solcher Anhänger nur von Fahrzeugen gezogen werden, für die eine erhöhte Kfz-Steuer gezahlt wird. Ausgenommen sind Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden. Der Anhänger ist ebenfalls steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeuges. Darüber hinaus können auch gewerbliche Anhänger steuerfrei gestellt werden, wenn der Halter sich dazu verpflichtet, im Spannungs- und Verteidigungsfall sein Fahrzeug unverzüglich den Streitkräften unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

grüne Beschriftung, grüner Rand, sonst wie Standard-Kennzeichen, das Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit (Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen usw.) Bestimmte Fahrzeuge erhalten jedoch keine grünen Kennzeichen, auch wenn sie steuerfrei sind. Dies gilt vor allem für Behördenfahrzeuge, diplomatische und konsularische Fahrzeuge, Linienbusse, Kleinkrafträder.
Das sind meines Wissens unter anderem Anhänger oder Fahrzeuge, die zu keinem privaten Zweck genutzt werden. D.h. wenn ein großer Krankwagen sowas hat dann wird diese halt nicht genutzt um damit einkaufen zu fahren oder so ;)
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege!
Dann müssten ja alle Firmenwagen unserer Menütaxi GmbH auch nen grünes Nummernschild haben, mit den dürfen wir auch keine Privatfahrten machen.
Nee, nicht jede Organisation kommt in den Genuß der Kfz-Steuerbefreiung, bloß weil keine Privatfahrten damit gemacht werden. Umgekehrt gilt: ich hab nen behinderten Kumpel, der hat kein grünes Kennz. und zahlt trotzdem keine Kfz-Steuer.
ich weiß nur das die Steuerbegünstigt sind, weil die z.B. Krankentransporter oder Schulbus sind.