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Großvater gibt Führerschein ab- kann er seinen Schadensfreiheitsrabatt meiner Mutter übertragen?

gefragt von Macchiato am 27.02.2008 um 18:19 Uhr

Noch eine Frage bezüglich meiner Großeltern: mein Opa hat sich nach langem Ringen dazu entschlossen, seinen Führerschein endgültig abzugeben. Kann er seinen Schadensfreiheitsrabatt meiner Mutter übertragen?


Reply


schurke
beantwortet von schurke am 27. Februar 2008 18:35
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Ja, das geht. Es müssen halt beide zur Versicherung gehen oder Euer Vetreter kommt zu Euch. Ich hatte die Protente meines Mannes übernommen (von 65 auf 35) und meine hatte ich an meinen Sohn gegeben. Mein Sohn hatte vorher noch kein Auto auf seinen Namen angemeldet gehabt. Da er noch unter 25 Jahren war, hat er nicht meine 65 bekommen, sie wurden auf 70% angehoben. Aber immer noch besser, als mit 120 oder mehr anzufangen.


anonym
beantwortet von quizgirl am 27. Februar 2008 18:29
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Ja, das geht. Die Versicherung meines Opas hat jedenfalls zugestimmt und ich glaub da spielte es nicht mal eine Rolle, ob mein Vater den Wagen fuhr. Ich kenne auch Fälle, bei denen sich Pärchen gegenseitig eine Versicherung überschrieben haben. LG und übrigens toll, dass er das gemacht hat. Ich hab mitbekommen, was für ein innerer Kampf das ist.


Valve
beantwortet von Valve am 27. Februar 2008 18:31
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das kann er. Die Versicherung verlangt von ihm eine Unterschrift und dann ist das kein Problem. Sie muss aber nicht das Fahrzeug des Opas benutzt haben. Je nach Alter bekommt sie eventuell ein paar Prozentpunkte auf die deines Opas draufgestockt.


america
beantwortet von america am 27. Februar 2008 18:22
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soweit ich weiß, muss er das auto deiner mutter eine bestimmte zeit über sich gemeldet haben, dann bekommt deine mutter eine teilvergünstigung. ob die ganzen rabatte abgegeben werden kann ich nicht sagen, denke jedoch weniger, dass es geht


anonym
beantwortet von dolabella am 27. Februar 2008 18:23
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Kann er. Deine Mutter muss glaubhaft versichern können, dass sie das Fahrzeug Deines Opas mitbenutzt hat. Einzelheiten über das Procedere erfährt man von der Versicherung.




Kommentar von 07e67e04f55b415433476183300c2ba5small Valve am 27. Februar 2008 18:32

sie muss das Fahrzeug nicht mitbenutzt haben.

Kommentar von dolabella am 27. Februar 2008 18:38

Meine persönliche Erfahrung. Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 27. Februar 2008 18:31
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ja kann er


anonym
beantwortet von Eisvogel am 27. Februar 2008 19:19
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Es geht - zu bedenken ist dabei, dass die Mutter nur soviel Schadenfreiheitsrabatt übernehmen kann, wie sie auch selbst in der Zeit, die sie den Führerschein besitzt, hätte erfahren können.

Beispiel: Fahrer mit 20 schadenfreien Jahren überträgt an jemanden, der erst drei Jahre den Führerschein besitzt. Dann werden nur 3 Jahre übertragen, der Rest verfällt.


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