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Großes Problem !!! Wer hat eurer meinung nach schuld ???

gefragt von 123BART321 am 14.02.2009 um 18:10 Uhr

Auf einem Parkplatz gab es zwischen meinem Vater und einer Arbeitskollegin einen Unfall. Es steht geschrieben, dass auf dem Parkplatz die Verkehrsregeln gelten. Auf dem Boden sind Pfeile aufgemalt, die deutlich die Fahrrichtung zeigen. Mein vater wollte rausfahren (in die richtige richtung) und die Frau bzw. Kollegin fuhr in die entgegengesetzte Richtung der Pfeile. So gab es einen Unfall. Wer ist jetzt schuld ?

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recht x 35.113 auto x 23.034 unfall x 1.211

moon73
beantwortet von moon73 am 14. Februar 2009 18:10
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Die Frau.


anonym
beantwortet von raiton am 14. Februar 2009 18:11
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Die Arbeitskollegin.


Tigergirl0706
beantwortet von Tigergirl0706 am 14. Februar 2009 18:11
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Wie du sagst. Seine Arbeitskollegin


bulli66
beantwortet von bulli66 am 14. Februar 2009 18:11
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frau kollegin ist schuld


Mismid
beantwortet von Mismid am 14. Februar 2009 18:15
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Auf privten Parklplätzen gilt die Stvo nicht auch wenn dies auf einem Schild darauf hingewiesen wird. Es gilt dort immer die Gegenseitige Rücksichtnahmen und Schrittgeschwindigkeit. Vor Gericht werden sich beide wohl die Kosten teilen

Kommentar von Rolfe am 14. Februar 2009 19:01

Die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob die StVO gilt. Wenn es ein Parkplatz ist, den jeder befahren oder betreten kann, gilt immer die StVO, weil es sich dann um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Das gilt auch für Betriebsparkplätze - z.B. Kundenparkplätze von Lidl u.a. -, weil da auch jeder drauf kann. Nur wenn es sich um Parkplätze handelt, die umzäunt und nur für einen abgeschlossenen Personenkreis bestimmt und privat sind (z.B. ein umzäunter privater Parkplatz einer kleinen Firma), auf den auch keine Kunden raufkönnen, gilt die StVO nicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Februar 2009 19:03

bei Privatparkplätzen handelt es sich nicht um öffentlichen Raum auch wenn sie für jeden zugänglich sind


schildi
beantwortet von schildi am 14. Februar 2009 18:13
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die Frau


Larchik
beantwortet von Larchik am 14. Februar 2009 18:11
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Die Frau, würde ich sagen, denn das ist ähnlich, wie gegen die Einbahn fahren strafbar


anonym
beantwortet von FridaGT am 14. Februar 2009 18:11
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Na die Kollegin. Haben sie denn nicht die Polizei gerufen zur Unfallaufnahme?


anonym
beantwortet von Divine38 am 14. Februar 2009 18:11
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War die Polizei nicht vor Ort und hat die Schuldfrage geklärt?

Kommentar von 123BART321 am 14. Februar 2009 18:13

Polizei war nicht vor Ort. Erst am nächsten Tag. Aber es war nur ein Polizist und er war noch zusätzlich ein freund der Frau und hat sie verteidigt.


hansemann
beantwortet von hansemann am 14. Februar 2009 18:20
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Die Frau


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 14. Februar 2009 18:11
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Du darfst selbst einmal raten!

Kommentar von 123BART321 am 14. Februar 2009 18:17

Super... Ich möcht doch eure meinung wissen


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