Hallo, ich habe eine kurze Hose zum Sofortkauf reingesetzt.Heute Abend wurde sie verkauft, nun schreibt mir der Käufer eine Nachricht, dass sein minderjähriger Sohn ausversehen dadrauf gedrückt hat. Nun will er das Ebay melden.
Das kann doch nicht sein oder? Der käufer ist doch verpflichtet zu zahlen, oder wie ist die Rechtslage?
Es eilt, aber schon danke im voraus!

Normalerweise ist der Kauf bindend. Es wird ja bevor man etwas ersteigert auch nochmal darauf hingewiesen. Ich denke er muss das bezahlen.

natürlich ist er verpflichtet zu zahlen, genau so wie er verpflichtet ist, auf seinen sohn oder aber auf seinen pc besser aufzupassen!
Wieso darf der nach ebay? ^^

Der Käufer kann in diesm Fall vom Kauf zurücktreten. melde eBay den Rücktritt und dir entstehen keine weiteren kosten! Stell den Artikel noch mal neu ein!
genau das ist die beste lösung!

Nun, wenn du keinen großen Ärger und Stress willst, dann setze deine kurze Hose erneut rein und lasse die Sache auf sich beruhen. Ansonsten wird eben ebay mitmischen und dann ist der Käufer erstmal an der Reihe, den Beweis zu erbringen, dass wirklich sein minderjähriger Sohn das Teil ersteigert hat gute Frage, wie will er das machen? Nun, ich habe keine Ahnung. Ich denke aber, du hast weniger Stress wenn du die Sache wiederholt reinstellst und dem Käufer eben eine negative Bewertung abgibst. Denn schließlich sollte er besser gucken, wo sein Kind im Internet rumsurft.
blumenfrau am 13. August 2009 06:52 Käufer können nicht mehr neagtiv bewertet werden....
Ich glaube, Du solltest die Hose nochmal reinstellen, und Dich zuvor mit dem vermeintlichen Käufer einigen...
Ja er ist eigentlich verpflichtet zu zahlen. aber wenn ihr euch einigt dann bekommst du die ebay gebühr zurückerstattet.
ne lass zahlen!
Es hier um den Beweis ob der minderjährige Sohn wirklich den Button kaufen gedrückt hat. Wenn ja, ist dieser ja nicht geschäftsfähig.
hast du unten geschreiben keine rücknahme oder privat verkauf? Wenn da steht nehme auch zurück , zurück nehmen , wenn nicht MUSS derkäufer zahlen , sei es seine katze oder sohn!

Da bist du im REcht,weil du den Artikel ordnungsgemäß verschickt hast.Alles Gute!Pierrot

Es ist schon schwer genug Textilien bei Ebay zu verkaufen und dann noch sowas. Minderjähriger Sohn in oder her, daß Ebay-Mitglied hat dafür Sorge zu tragen daß der Account weder vom Ehepartner noch sonstigen Familienangehörigen benutzt wird. Rechtlich gesehen müsste die Hose bezahlt werden. Aber wg. einer kurzen Hose würde ich jetzt kein großes Aufheben machen. Klär die Sache mit dem Käufer und einigt euch. Die Gebühren bekommst Du ja von Ebay erstattet. Und dann halt nochmal einstellen. Vielleicht bekommst Du ja beim 2ten mal sogar mehr wenn Du Glück hast.

Im Prinzip muß er zahlen, ABER: der Beweis WER letztendlich gedrückt hat, ist ist nur sehr schwer EINDEUTIG zu erbringen und eine langwierige Sache wird's wahrscheinlich auch... Selbst wenn es sich um eine Ausrede handelt: der Käufer möchte die Hose, warum auch immer, nicht (mehr) und ihn zum Zahlen zwingen, mag korrekt sein, lohnt aber wohl eher nicht! Ich würde die Transaktion in beiderseitigem Interesse abbrechen, die Gebühren werden gutgeschreiben und die Hose wird erneut eingestellt....

Er muß zahlen, man hört fast jeden Tag solche Geschichten bei eBay, er will die Hose jetzt wohl doch nicht mehr haben, sind nur Ausreden !
an ebay melden und auch das mail von im an ebay senden,und fragen wie es weiter geht den wenn er dn pc an hat und sich angemeltet hat so sollte er schon schau was sein sohn am pc macht.Und bei der bewertung ein minus geben das er nicht auf sein sohn auf past.fg
also ich denke er muß nicht zahlen,da sein sohn minderjährig ist.
Der Käufer haftet normalerweise für sein Kind, schließlich könnte dieses ohne Passwort gar nicht ran. Wenn der Preis aber unverhältnismäßig hoch ist, hätte ich an deiner Stelle ein Einsehen und würde den Vorletzten Bieter anschreiben, ob er die Ware haben möchte.
Klein57 am 13. August 2009 10:14 Hallo SaureGurkeLady, erst Frage lesen und dann eventuell eine Antwort schreiben. Es war Sofortkauf, keine Versteigerung.
Hallop