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Großes Problem bei Ebay!

gefragt von liomessi am 12.08.2009 um 22:10 Uhr

Hallo, ich habe eine kurze Hose zum Sofortkauf reingesetzt.Heute Abend wurde sie verkauft, nun schreibt mir der Käufer eine Nachricht, dass sein minderjähriger Sohn ausversehen dadrauf gedrückt hat. Nun will er das Ebay melden.

Das kann doch nicht sein oder? Der käufer ist doch verpflichtet zu zahlen, oder wie ist die Rechtslage?

Es eilt, aber schon danke im voraus!

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Xandria
beantwortet von Xandria am 12. August 2009 22:13
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Normalerweise ist der Kauf bindend. Es wird ja bevor man etwas ersteigert auch nochmal darauf hingewiesen. Ich denke er muss das bezahlen.

Kommentar von thezioo am 17. September 2009 19:56

Hallop


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drpest
beantwortet von drpest am 12. August 2009 22:12
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natürlich ist er verpflichtet zu zahlen, genau so wie er verpflichtet ist, auf seinen sohn oder aber auf seinen pc besser aufzupassen!

Kommentar von mircor am 12. August 2009 22:12

Wieso darf der nach ebay? ^^


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 12. August 2009 22:13
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Der Käufer kann in diesm Fall vom Kauf zurücktreten. melde eBay den Rücktritt und dir entstehen keine weiteren kosten! Stell den Artikel noch mal neu ein!

Kommentar von stevenine am 12. August 2009 22:14

genau das ist die beste lösung!


Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 12. August 2009 22:14
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Nun, wenn du keinen großen Ärger und Stress willst, dann setze deine kurze Hose erneut rein und lasse die Sache auf sich beruhen. Ansonsten wird eben ebay mitmischen und dann ist der Käufer erstmal an der Reihe, den Beweis zu erbringen, dass wirklich sein minderjähriger Sohn das Teil ersteigert hat gute Frage, wie will er das machen? Nun, ich habe keine Ahnung. Ich denke aber, du hast weniger Stress wenn du die Sache wiederholt reinstellst und dem Käufer eben eine negative Bewertung abgibst. Denn schließlich sollte er besser gucken, wo sein Kind im Internet rumsurft.

Kommentar von F90b73b9fcf28ef702dd61d96784e44bsmallblumenfrau am 13. August 2009 06:52

Käufer können nicht mehr neagtiv bewertet werden....


fsvhansi
beantwortet von fsvhansi am 12. August 2009 22:12
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Ich glaube, Du solltest die Hose nochmal reinstellen, und Dich zuvor mit dem vermeintlichen Käufer einigen...


anonym
beantwortet von stevenine am 12. August 2009 22:12
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Ja er ist eigentlich verpflichtet zu zahlen. aber wenn ihr euch einigt dann bekommst du die ebay gebühr zurückerstattet.

Kommentar von mircor am 12. August 2009 22:14

ne lass zahlen!


anonym
beantwortet von Hausmichl am 12. August 2009 22:13
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Es hier um den Beweis ob der minderjährige Sohn wirklich den Button kaufen gedrückt hat. Wenn ja, ist dieser ja nicht geschäftsfähig.


anonym
beantwortet von mircor am 12. August 2009 22:12
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hast du unten geschreiben keine rücknahme oder privat verkauf? Wenn da steht nehme auch zurück , zurück nehmen , wenn nicht MUSS derkäufer zahlen , sei es seine katze oder sohn!


pierrot
beantwortet von pierrot am 10. November 2009 12:49
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Da bist du im REcht,weil du den Artikel ordnungsgemäß verschickt hast.Alles Gute!Pierrot


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 13. August 2009 12:10
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Es ist schon schwer genug Textilien bei Ebay zu verkaufen und dann noch sowas. Minderjähriger Sohn in oder her, daß Ebay-Mitglied hat dafür Sorge zu tragen daß der Account weder vom Ehepartner noch sonstigen Familienangehörigen benutzt wird. Rechtlich gesehen müsste die Hose bezahlt werden. Aber wg. einer kurzen Hose würde ich jetzt kein großes Aufheben machen. Klär die Sache mit dem Käufer und einigt euch. Die Gebühren bekommst Du ja von Ebay erstattet. Und dann halt nochmal einstellen. Vielleicht bekommst Du ja beim 2ten mal sogar mehr wenn Du Glück hast.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 13. August 2009 06:58
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Im Prinzip muß er zahlen, ABER: der Beweis WER letztendlich gedrückt hat, ist ist nur sehr schwer EINDEUTIG zu erbringen und eine langwierige Sache wird's wahrscheinlich auch... Selbst wenn es sich um eine Ausrede handelt: der Käufer möchte die Hose, warum auch immer, nicht (mehr) und ihn zum Zahlen zwingen, mag korrekt sein, lohnt aber wohl eher nicht! Ich würde die Transaktion in beiderseitigem Interesse abbrechen, die Gebühren werden gutgeschreiben und die Hose wird erneut eingestellt....


Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 12. August 2009 22:19
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Er muß zahlen, man hört fast jeden Tag solche Geschichten bei eBay, er will die Hose jetzt wohl doch nicht mehr haben, sind nur Ausreden !


anonym
beantwortet von Peterg1966 am 12. August 2009 22:19
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an ebay melden und auch das mail von im an ebay senden,und fragen wie es weiter geht den wenn er dn pc an hat und sich angemeltet hat so sollte er schon schau was sein sohn am pc macht.Und bei der bewertung ein minus geben das er nicht auf sein sohn auf past.fg


anonym
beantwortet von bisiebibbi am 12. August 2009 22:15
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also ich denke er muß nicht zahlen,da sein sohn minderjährig ist.


SaureGurkeLady
beantwortet von SaureGurkeLady am 12. August 2009 22:13
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Der Käufer haftet normalerweise für sein Kind, schließlich könnte dieses ohne Passwort gar nicht ran. Wenn der Preis aber unverhältnismäßig hoch ist, hätte ich an deiner Stelle ein Einsehen und würde den Vorletzten Bieter anschreiben, ob er die Ware haben möchte.

Kommentar von 51d41c58ccf52dbba2e89a9e8f064553smallKlein57 am 13. August 2009 10:14

Hallo SaureGurkeLady, erst Frage lesen und dann eventuell eine Antwort schreiben. Es war Sofortkauf, keine Versteigerung.


anonym
beantwortet von mzmario am 12. August 2009 22:12
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