bin bei meiner freundin zu besuch und nun is mir ein großes mistgeschick passiert...ein grosser fleck im boden der nicht mehr raus geht ... hatte ihn versucht rauszubekommen ...sinnlos.... was nun?
wenn du eine Private Haftpflicht hast, wird die das zahlen.
Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, müßte die den Schaden übernehmen.

dafür ist deine haftpflicht da !!! einfach melden und der schaden wird reguliert...
wenn du versichert bist ,versuch es
habe ne haftpflicht
peterunddoris am 18. August 2009 15:51 na, dann kann es ja auch kein Problem für Dich sein
Also, normaler Verschleiß, behaupte ich. Bei Gebrauch von Mietgegenständen kommt es zu Flecken, die dann auch mit der Miete angegolten sind. Eigentlich ganz einfach. Prüfe zudem, wann die nächste "Schönheitsreparatur" durch den Vermieter (weil Fußboden und meíst nicht dem Mieter auferlegt) zu erfolgen hat.
Sollte der Vermieter dies anders sehen, hat er die Schadenhöhe gerichtsfest zu beweisen. Dann binde die Haftpflichtversicherung ein.
Viel Glück.
wenn du haftpflichtversichert bist, dann melde das deiner versicherung.... die sollten das normalerweise übernehmen.... Vorsicht ist bei der Schilderung des hergangs geboten. Sage nicht, das du über etwas gestolpert bist, denn dann legen die versicherungen es so aus, das deine freundin schuld ist, weil sie dich indirekt zum stolpern gebracht hat.... Sage in jeden Fall, auch wenn du nur etwas umgestoßen hast, du hast das Gleichgewicht verloren (aus welchem Grund auch immer) Am besten sagst du dir wahr schwindelig oder sowas.... Und niemals Alkohol bei sowas erwähnen (Falls es Wein oder so war) Sollte deine Versicherung sich weigern übernimmt es auch die Versicherung deiner Freundin wenn es keine Eigentumswohnung oder Haus ist und solang es Teppichboden (ausgenommen Auslegware) ist. Dann ist das nämlich ein Mietsachschaden ;-)
ist leider ne eigentumswhg:(
wenn du haftpflichtversichert bist, dann melde das deiner versicherung.... die sollten das normalerweise übernehmen.... Vorsicht ist bei der Schilderung des hergangs geboten. Sage nicht, das du über etwas gestolpert bist, denn dann legen die versicherungen es so aus, das deine freundin schuld ist, weil sie dich indirekt zum stolpern gebracht hat.... Sage in jeden Fall, auch wenn du nur etwas umgestoßen hast, du hast das Gleichgewicht verloren (aus welchem Grund auch immer) Am besten sagst du dir wahr schwindelig oder sowas.... Und niemals Alkohol bei sowas erwähnen (Falls es Wein oder so war) Sollte deine Versicherung sich weigern übernimmt es auch die Versicherung deiner Freundin wenn es keine Eigentumswohnung oder Haus ist und solang es Teppichboden (ausgenommen Auslegware) ist. Dann ist das nämlich ein Mietsachschaden ;-)
Am besten sofort der privaten Haftpflicht melden und den genauen Umfang angeben, das erspart späteren Ärger.