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großer fleck im parkett, war besuch, bezahlt versicherung?

gefragt von DaDaniel am 18.08.2009 um 15:48 Uhr

bin bei meiner freundin zu besuch und nun is mir ein großes mistgeschick passiert...ein grosser fleck im boden der nicht mehr raus geht ... hatte ihn versucht rauszubekommen ...sinnlos.... was nun?

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recht x 35.077 versicherung x 5.639

geige
beantwortet von geige am 18. August 2009 15:49
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Mach 'nen Haftpflichtschaden draus.


anonym
beantwortet von Christiangt am 18. August 2009 15:49
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wenn du eine Private Haftpflicht hast, wird die das zahlen.


justina
beantwortet von justina am 18. August 2009 15:52
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Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, müßte die den Schaden übernehmen.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 18. August 2009 15:50
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Deine private Haftpflicht kommt dafür auf.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 18. August 2009 15:50
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dafür ist deine haftpflicht da !!! einfach melden und der schaden wird reguliert...


Volker13
beantwortet von Volker13 am 18. August 2009 15:49
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Versicherung melden!


anonym
beantwortet von butty09 am 18. August 2009 15:49
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wenn du versichert bist ,versuch es

Kommentar von DaDaniel am 18. August 2009 15:50

habe ne haftpflicht

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 18. August 2009 15:51

na, dann kann es ja auch kein Problem für Dich sein


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 20. August 2009 12:15
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Also, normaler Verschleiß, behaupte ich. Bei Gebrauch von Mietgegenständen kommt es zu Flecken, die dann auch mit der Miete angegolten sind. Eigentlich ganz einfach. Prüfe zudem, wann die nächste "Schönheitsreparatur" durch den Vermieter (weil Fußboden und meíst nicht dem Mieter auferlegt) zu erfolgen hat.

Sollte der Vermieter dies anders sehen, hat er die Schadenhöhe gerichtsfest zu beweisen. Dann binde die Haftpflichtversicherung ein.

Viel Glück.


anonym
beantwortet von elitehunter am 19. August 2009 11:28
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wenn du haftpflichtversichert bist, dann melde das deiner versicherung.... die sollten das normalerweise übernehmen.... Vorsicht ist bei der Schilderung des hergangs geboten. Sage nicht, das du über etwas gestolpert bist, denn dann legen die versicherungen es so aus, das deine freundin schuld ist, weil sie dich indirekt zum stolpern gebracht hat.... Sage in jeden Fall, auch wenn du nur etwas umgestoßen hast, du hast das Gleichgewicht verloren (aus welchem Grund auch immer) Am besten sagst du dir wahr schwindelig oder sowas.... Und niemals Alkohol bei sowas erwähnen (Falls es Wein oder so war) Sollte deine Versicherung sich weigern übernimmt es auch die Versicherung deiner Freundin wenn es keine Eigentumswohnung oder Haus ist und solang es Teppichboden (ausgenommen Auslegware) ist. Dann ist das nämlich ein Mietsachschaden ;-)

Kommentar von DaDaniel am 12. September 2009 12:10

ist leider ne eigentumswhg:(


anonym
beantwortet von elitehunter am 19. August 2009 11:28
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wenn du haftpflichtversichert bist, dann melde das deiner versicherung.... die sollten das normalerweise übernehmen.... Vorsicht ist bei der Schilderung des hergangs geboten. Sage nicht, das du über etwas gestolpert bist, denn dann legen die versicherungen es so aus, das deine freundin schuld ist, weil sie dich indirekt zum stolpern gebracht hat.... Sage in jeden Fall, auch wenn du nur etwas umgestoßen hast, du hast das Gleichgewicht verloren (aus welchem Grund auch immer) Am besten sagst du dir wahr schwindelig oder sowas.... Und niemals Alkohol bei sowas erwähnen (Falls es Wein oder so war) Sollte deine Versicherung sich weigern übernimmt es auch die Versicherung deiner Freundin wenn es keine Eigentumswohnung oder Haus ist und solang es Teppichboden (ausgenommen Auslegware) ist. Dann ist das nämlich ein Mietsachschaden ;-)


cinque
beantwortet von cinque am 18. August 2009 17:28
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Am besten sofort der privaten Haftpflicht melden und den genauen Umfang angeben, das erspart späteren Ärger.


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