Grillen - Hausordnung

5 Antworten

Das Grillen innerhalb der Mietsache und auf dem Grundstück ist nur in Ausnahmefällen gestattet, sofern keine Belästigungen auftreten.

Vergiss das mit dem Kohlegrill. Das macht kaum ein Vermieter mit. Zum einen aufgrund der Brandgefahr, zum anderen wegen der Belästigung durch Rauchentwicklung.

Grundsätzlich ist es aber erlaubt, einen E-Grill oder auch Gasgrill zu verwenden, auch wenn im Mietvertrag etwas anderes steht. Hier gibt es entsprechende Gerichtsurteile, die das erlauben. Ich denke nicht, dass es problematisch ist, wenn Du 1x pro Woche grillst.

Habe jetzt mal nachgefragt. Holzkohle würde sie sogar erlauben. Da ich aber BBQ fan und rippchen ( diese müssen geräuchert werden ) liebe wird das wohl nix denn da qualmts halt schon etwas... Entweder ich nehm mir jetzt nen elektrogrill oder kauf mir nen haus mit garten... Harte entscheidung =P

@Mystefan

Einfache Entscheidung: Kauf Dir ein Haus mit Garten.

Das Grillen innerhalb der Mietsache und auf dem Grundstück ist nur in Ausnahmefällen gestattet, sofern keine Belästigungen auftreten.

Eine Standardklausel.

Wie ist das jetzt gemeint?

keine Belästigungen = kein Rauch der direkt in die Nachbarswohnung dringt.

Wie wärs mit einem Elektrogrill?

 Da ich aber BBQ fan und rippchen ( diese müssen geräuchert werden ) liebe wird das wohl nix denn da qualmts halt schon etwas... Entweder ich nehm mir jetzt nen elektrogrill oder kauf mir nen haus mit garten... Harte entscheidung

Musst halt auf die Windrichtuung achten.  :-)

MfG

rede mit deinen nachbarn und/oder dem besitzer, dass du das austesten möchtest, ob nachbarn durch dein grillen gestört oder belästigt werden. wenn du das vernünftig machst und auch den test ohne starkes qualmen durchziehst, wird es vermutlich keine proteste in der zukunft geben.

ist dein vermieter aber stur oder streiken die nachbarn, must du eben um jede "ausnahme" kämpfen, oder es bleibt dann wohl nur ein elektro-grill


Im Zweifel den Vermieter fragen. Ebenso würde ich die umliegenden Mieter fragen, wie es bei ihnen ist und ob sie es stören würde.

Oftmals ist Holzkohle auf Balkon verboten, Gas oder Strom aber erlaubt.