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Grenzen für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerlohnkosten?

gefragt von timtaler am 16.07.2008 um 19:48 Uhr

Ich habe gelesen, dass man als Wohnungseigentümer die Lohnkosten von Handwerkern innerhalb der eigenen vier Wände steuerlich absetzen kann, aber auch dass der Absetzbarkeit Grenzen gesetzt sind (Obergrenze etc.). Weiß da jemand was zu?


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Lissa
beantwortet von Lissa am 16. Juli 2008 19:53
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Kommentar von LittleArrow am 16. Juli 2008 22:10

Guter Link (in Anbetracht der vielen halb-/unrichtigen Antworten).

Auch der Mieter kann solche haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. Juli 2008 19:58
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ja 20 % der aufwendungen, 600 euro werden höchstens anerkannt.

aber alle echnungen und nachweise beifügen, auch die höher sind, den rest macht das finanzamt selber.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Juli 2008 19:49
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600 Euro und das Geld muss nachweislich a Konto geflossen sein und nicht Cash in die Täsch


anonym
beantwortet von doka12 am 16. Juli 2008 19:59
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600 Euro von Handwerkerrechnung,egal ob Materialeinsatz oder reine Lohnkosten.Aber nur von den Umsatzsteuern

Kommentar von Simple_avatar6smalldomchef am 16. Juli 2008 21:28

sorry, das ist nonsens. 600 euro max auf die lohnkosten. keine materialkosten, hat auch nix mit der umsatzsteuer zu tun. erst lesen und informieren, dann schreiben, dann falsche infos helfen niemanden

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 17. Juli 2008 20:28

...und ist nochmal Nonsens: 20% der Handwerkerleistungen, insgesamt maximal 600 €





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