Ich habe gelesen, dass man als Wohnungseigentümer die Lohnkosten von Handwerkern innerhalb der eigenen vier Wände steuerlich absetzen kann, aber auch dass der Absetzbarkeit Grenzen gesetzt sind (Obergrenze etc.). Weiß da jemand was zu?
ja 20 % der aufwendungen, 600 euro werden höchstens anerkannt.
aber alle echnungen und nachweise beifügen, auch die höher sind, den rest macht das finanzamt selber.

600 Euro und das Geld muss nachweislich a Konto geflossen sein und nicht Cash in die Täsch
600 Euro von Handwerkerrechnung,egal ob Materialeinsatz oder reine Lohnkosten.Aber nur von den Umsatzsteuern
sorry, das ist nonsens. 600 euro max auf die lohnkosten. keine materialkosten, hat auch nix mit der umsatzsteuer zu tun. erst lesen und informieren, dann schreiben, dann falsche infos helfen niemanden
antola61 am 17. Juli 2008 20:28 ...und ist nochmal Nonsens: 20% der Handwerkerleistungen, insgesamt maximal 600 €
Guter Link (in Anbetracht der vielen halb-/unrichtigen Antworten).
Auch der Mieter kann solche haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen!