DrZoidberg am 06.06.2009 um 23:25 Uhr
Situation, SEHR grosse Eiche mit ausladenden Ästen, sitzt GENAU auf der Grenze. Müssen beide Parteien, also links und rechts der Grenze zu gleichen Teilen haften sollte durch Astabfall Schaden entstehen oder nur bei jener Partei, wo der Ast herunterkam? Kann eine Partei eine Baumpflege durchführen lassen und dann auf eine Kostenteilung bestehen? Und: kann sich die eine Partei über die andere hinwegsetzen bei Baumfällung, auch wenn sie es nicht will?

das würde ich mal bei nem bier klären und ne schriftliche vereinbahrung treffen

Ist wohl nicht mehr nachvollziehbar, von welcher Partei der Baum gepflanzt wurde?
DrZoidberg am 6. Juni 2009 23:33 Nee, der Baum war vor der Parzellierung der Grundstücke vorhanden, der ist sehr alt.
Wer hat das Ding gepflanzt?
roterhahn am 6. Juni 2009 23:28 der wird wohl nimmer leben bei ner sehr großen eiche
DrZoidberg am 6. Juni 2009 23:29 Unklar, ca. 150 Jahre alt.
entweder so - oder - wenn das nicht möglich ist, müsste die Sache mal rechtlich geklärt werden.