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Greift eine Reiserücktrittskostenversicherung auch bei einer terminlichen Fehlbuchung?

gefragt von firestarter am 23.02.2008 um 10:02 Uhr

Ich habe dummerweise ein Ferienhaus um eine Woche zu spät gebucht. Die Woche davor -in der ich es eigentlich brauche- ist es noch buchbar. Übernimmt eine Reiserücktrittskostenversicherung auch die -recht hohen- Umbuchungsgebühren?


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Februar 2008 10:06
3x
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definitiv NEIN, denn lt. AGB sind nur Krankheiten, sowie außergewöhnliche Ereignisse (dort konkret beschrieben) eine Fehlbuchung gehört bei keinem Anbieter mit dazu


anonym
beantwortet von katho am 23. Februar 2008 10:07
1x
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Nein, das glaube ich nicht. Aber: Wenn die Buchung erst ein paar Tage her ist, müsstest Du ganz allgemein nach BGB noch ein Rücktrittsrecht haben. Kannst Du das vielleicht nutzen?

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 23. Februar 2008 12:08

Da hätte ich gern mal den Paragraphen. Die Buchung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag und somit dürften in meinen Augen auch die normalen Stornogebühren fällig werden, auch wenn die Buchung erst einige Tage her ist. Man muss ja auch mal die Sicht des Vermieters sehen. Wenn ein Tag nach Buchung jemand das Zimmer will, kann er es ja auch nicht wieder her geben weil es ja erst gestern vergeben wurde.

Kommentar von katho am 23. Februar 2008 13:17

Also, ich kann es präzisieren. Es besteht häufig das Widerrufsrecht eines Privatverbrauchers nach § 355 BGB. Z.B. wenn Leistungen über das Internet gebucht werden = Fernabsatzvertrag. Wikipedia erklärt es ganz gut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzvertrag bzw. generell das Widerrufsrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 23. Februar 2008 13:26

Was dann aber wieder ein Sonderfall wäre...

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 23. Februar 2008 13:31

... weil es eben grundsätzlich kein Widerrufsrecht gibt. Eben nur, wenn durch eine Onlinebuchung das Widerrufsrecht per Fernabsatzgesetz greift.




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