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Greift die Abgeltungssteuer auch, wenn das Geld bei einer ausländischen Bank liegt?

gefragt von goodlook4 am 27.10.2008 um 14:05 Uhr

Wie ihr auch an meiner vorherigen Frage sehen könnt, setze ich mich mit der Abgeltungssteuer auseinander und wollte mich nach legalen Möglichkeiten informieren, die Abgeltungssteuer zu reduzieren oder gar zu umgehen. Deshalb meine andere Frage: Greift die Abgeltungssteuer auch, wenn ich mein Geld bei einer Bank im Ausland deponiert habe? Immerhin ist es dann nicht im deutschen Raum angesiedelt und dürfte im Ausland nicht greifen, oder?


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akademikus
beantwortet von akademikus am 27. Oktober 2008 14:13
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gute frage, da muss ich mich selber mal informieren.


anonym
beantwortet von ManfredP am 27. Oktober 2008 14:15
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Du begibst dich dann in eine 'Grauzone' - wie willst du z. B. die Ocken transferieren? Oder doch Samstags nach Luxemburg und sich hinter Wasserbillig erwischen lassen?


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. Oktober 2008 14:16
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das gilt für alle Banken, deren Länder eine Übereinkunft mit Deutschland geschlossen haben. Es gibt zwar Länder die sich sperren, aber da muß man dies selbst anzeigen, sonst macht man sich der Steuerhinterziehung schuldig. Das ist aber schon seit Jahren so und nichts neues. Bei Steuerhinterziehung droht nicht nur hohe Geldbußen sondern eventuell auch Knast. Es ändert sich ja rein gar nichts


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 27. Oktober 2008 14:16
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Nein, wenn du Dein Konto im Ausland eröffnest greift nicht die Abgeltungssteuer. Aber die meisten Länder führen hohe quellensteuern anonym nach Deutschland ab, so dass Dir das nichts bringen wird.

Die ausländischen Banken in Deutschland wie Garanti, CreditEurope u.s.w. führen natürlich die Abgeltungssteuer ab.

Kauf Dir doch offene Immobilienfonds dieses Jahr. Keine Abgeltungssteuer, meist 5-7 % Gewinn pro Jahr.


anonym
beantwortet von Auskunft am 27. Oktober 2008 14:18
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Wer allerdings im Ausland in Dividendentitel investiert, ist zunächst davor gefeit, weil ausländische Banken keine Abgeltungssteuer nach Deutschland abführen.Dementsprechend sind Kursgewinne und Dividenden im Ausland auch weiterhin steuerfrei zu realisieren. Meistens wird nur eine Quellensteuer auf Zinsen und Dividenden fällig.

Die Investition wirkt sich allerdings nur als Steuerstundung aus, da man die Abgeltungssteuer für Titel aus dem Ausland dann nachzahlen muss, wenn man das Geld zurück nach Deutschland holt.

Der einzige wirkliche Vorteil liegt darin, dass man Umschichtungen im Depot im Ausland weiterhin steuerfrei durchführen kann. Dies kann unter anderem wichtig werden, wenn bestimmte Wertpapiere schnell verkauft werden müssen, weil die Marktsituation es erfordert.

Des Weiteren wird die Quellensteuer, die man im Ausland auf Erträge wie Dividenden und Zinsen bezahlt, auf die heimische Abgeltungssteuer angerechnet. So fällt die Steuerschuld im Inland geringer aus. Hier wird allerdings nur der im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarte Höchstsatz der Quellensteuer angerechnet. Sollte die eigene Zahlung jedoch höher ausgefallen sein, erstattet im Normalfall der jeweilige Staat Überzahlungen.

Die Abgeltungssteuer gilt für Investments im Ausland also zunächst nicht und bietet so einige Vorteile. Der Steuerstundungseffekt kann für Umschichtungen sehr sinnvoll sein, jedoch kann man auch etwaige Verluste erst später verrechnen.

(http://www.abgeltungssteuer-ratgeber.de/auslandsinvestitionen.html)


Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. Oktober 2008 14:47

das Währungsrisiko sollte man auch beachten


waldswinkel
beantwortet von waldswinkel am 27. Oktober 2008 14:18
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Nicht in Oestereich, Schweiz und Luxenburg, weil die noch das Benkgeheimnis haben. Vorausgesetzt, Du verweigst es beim deutschen Fiskus.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 27. Oktober 2008 14:22
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Die Abgeltungssteuer greift auch wenn Du Dein Geld auf einen Frachter durch die Caymans fährst. Solange die Zinseinnahme beim Fiskus anzugeben ist kannnst Du Dein Geld bei jeder Bank der Welt lagern. Auch eine Stiftung in Luxenburg ist erstmal nicht strafbar. Die Zinseinnahmen müßen halt angegeben werden.


anonym
beantwortet von Pumuckel100 am 28. Oktober 2008 08:21
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Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es ja hier nicht um Steuerhinterziehung, sondern einfach nur um die Frage, wie das Tagesgeld, Aktiendepot u.a. bei einer Bank im Ausland behandelt wird.

Antwort: es gibt keine Abgeltungssteuer! Angeben in Deiner jährlichen Steuererklärung musst Du es natürlich trotzdem, aber die Bank hält nicht gleich die Hand (für das Finanzamt) auf.

Das ist ein unschlagbarer langfristiger Vorteil.


anonym
beantwortet von vlavielle am 4. März 2009 16:14
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Ja sie greift, da mittlerweile durch Steueridentifikationsnummer jeder von der Wiege bis zur Bahre vom Fiskus überwacht, ist die Banken größeren Geldeingang melden müssen, greift hier auch die Abgeltungssteuer. LG


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