Gras wurde von der Polizei gefunden, das angeblich mir gehört. Was blüht mir für eine Strafe?

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Im Normalfall wird erstmal ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen den § 29 BtMG eröffnet. Hierbei steht es dir frei, dich bei der Polizei zu äußern und eine Aussage zu machen, bevor der Vorgang zur Staatsanwaltschaft geht, wo dann darüber entschieden wird, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Aufgrund der sehr geringen Menge wird das Verfahren wohl wegen § 153 StPO (Geringfügigkeit) eingestellt werden. Jedoch wäre es besser die Polizisten in der Anhörung zu überzeugen, dass es sich wirklich nicht um Euer/Dein BtM gehandelt hat. Dann ist auch eine Einstellung des Verfahrens wegen § 170 II StPO (aufgrund mangelnder Beweislast) möglich. Dieses würde dir u.a. eine Meldung bei der Führerscheinstelle ersparen. Außerdem könnten, da du noch nicht volljährig bist und wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, einige Auflagen, wie z.B. Drogenscreening oder Sozialstunden angeordnet werden. Zusätzlich kann es sein, dass du dann als "BtM-Konsument" in INPOL/POLIS, dem Polizeilichen Informationssystem gespeichert wirst, was bei zukünftigen Peronenkontrollen das Risiko einer Durchsuchung deiner Person mitsamt Drogentests (vorausgesetzt du nimmst am Straßenverkehr teil) erhöht.

Also immer abstreiten, dass es Euch gehört! Gras, wie, wo, was, kenne ich nicht, noch nie was von gehört, was soll das denn sein und wozu ist es gut? ;)

Danke, das hat mir sehr geholfen. Das Problem ist, dass sie in einem Rucksack halt ne Mischpappe gefunden haben. Macht das was aus?

@FuriousDervoN

Wenn auf der Pappe keine BtM-Rückstände zu finden sind, ist das lediglich ein Stück Pappe, das in der Mitte gefaltet ist! Ich bezweifle allerdings, dass die Polizei bei so einer geringen Menge das besagte Stück Pappe zur Untersuchung in das kriminaltechnische Labor weitergibt (falls dieses überhaupt beschlagnahmt wurde). Also auch hier einfach abstreiten: Mischpappe, was soll das denn sein? Ich war gerade im Begriff mir einen Papierflieger aus Pappe zu bauen!

wird ein verfahren eröffnet und direkt wieder eingestellt (weil geringe menge).

auch wenn die 2g in deinem rucksack gewesen wären, würde es höchstwahrscheinlich direkt eingestellt werden.

Ich vermute: Eingestellt weil zu geringe Menge.

Hey Danke, dass ging ja schnell

Schon vorbestraft wg Drogendelikten?

@Alien0127

Nein, hatte nie juristische Probleme. 

1-2 g sind eigentlich überall in der eigenbedarfsmenge... Die sind hinter händlern her nicht hinter kleinen kiffern

Danke, dass beruhigt mich

In BW gibt es keinen "Eigenbedarf".

@Alien0127

In Baden-Württemberg entspricht eine geringe Menge drei Konsumeinheiten, wobei es keine Verordnung gibt, die den Umfang einer Konsumeinheit definiert. Der Umfang von drei Konsumeinheiten reicht dabei in der Praxis von weniger als einem Gramm bis hin zu Mengen, die in keinem anderen Bundesland mehr als geringe Menge toleriert werden, wodurch die baden-württembergische Praxis häufig als juristische Willkür-Verordnung kritisiert wird.