welches und warum? ich persönlich bin für beides,weil manche bilder toll aussehen und manche sind nur schmierereien,die nichs bedeuten z.b. "hi,wie gehts" auf wänden.ich will eure persönliche meinung wissen.warum natürlich auch.

Ja ich bin auch für beides. Weil manche sehen wirklich toll aus, und andre hingegen sind sinnlos
eigentlich kunst, hat aber nichts auf privaten hauswänden zu suchen. dann ist es schmiererei, vor alem wenn es nur dies blöden unterschriften sind.

wie du schon sagst, in vielen Fällen einfach nur hässlich und Beschädigung öffentlichen/privaten Eigentums. Kann aber auch sehr reizvoll sein, wenn richtige Bilder und Kunstwerke entstehen.

Selbstverständlich Sachbeschädigung. Wer was anderes behauptet und (unerlaubte) Graffiti an fremdem Eigentum verteidigt, hängt mit drin.

Wenn der Sprayer nicht auf seinem Eigentum, sondern unerlaubt auf fremden besitz srüht, ist es Sachbeschädigung

graffiti ist kunst, dass heißt aber nicht das jede scmierarei graffiti ist, sowas ist sinnlos und blöd

Es gibt manche Gebäude, die sind so trostlos, das ihnen richtig Künstlerisch gestaltete Kunst gut tun würde.
Das mag vielleicht Kunst sein, aber an fremden Hauswänden ist es Sachbeschädigung. Das ist nämlich ein teurer Spaß, wenn man die Fasade streichen muß, nur weil irgend welche Idioten die beschmiert haben.
Zweifellos gibt es wunderschöne Graffitis. Aber ich möchte selbst entscheiden, wie ich meine Hauwand gestalte. Deshalb ist es grundsätzlich Sachbeschädigung wenn man das Eigentum von anderen Menschen verändert.

Ich mag graffiti besonders die von Banksy
http://de.wikipedia.org/wiki/Banksy
Ich findes es toll, wenn langweilige Mauern interessanter gestaltet werden.
Bild/er:

Das liegt immer im Auge des Betrachters. Viele Werke sind sicher Kunst- vor allem für die Künstler. Die Besitzer der Wände, auf denen diese Kunst aufgetragen ist, denken da sicher in großen Teilen anders.
graffiti ist immer kunst wenn auch oft von zweifelhafter güte, zumindest nach meinem kunstverständnis. sachbeschädigung ist ein durch das stgb definierter begriff und bis 2005 war graffiti nicht inbegriffen. durch eine gesetzesänderung hat sich das geändert. http://de.wikipedia.org/wiki/Neununddrei%C3%9Figstes_Strafrechts%C3%A4nderungsge...
lustig fand ich mal eine repotage in dem berichtet wurde man habe eine häuserbeschriftung unter denkmalschutz gestellt, die war aus dem jahr 1932 und lautete soweit ich mich erinnere "wählt ernst thälmann". für mein rechtsempfinden ist vor allem der untergrund auf dem gesprüht wird entscheident. viele dinge in diesem land können durch graffitis nicht verunstaltet werden da sie von haus aus hässlich sind.