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Grabpflege: Wer zahlt die Kosten?

gefragt von Joshua492Joshua492 am 21.07.2008 um 19:33 Uhr

Muß man anteilig für die Kosten aufkommen obwohl man weder gefragt - noch informiert wurde?

Insgesamt sind wir (noch) 5 Kinder (2 bereits verstorben). Einer wohnt noch in der Heimat (und im alten Elternhaus).... die anderen verstreut in BRD. 2 X jährlich kriege ich ne Rechnung über die Grabpflege. Muß ich das überhaupt zahlen?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 21. Juli 2008 19:36
2x
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du wirst die rechnung bekommen, weil du wohl den vertrag gemacht hast.

was aber nicht heißt, dass du alleine zahlen musst.

alle kinder sind anteilmäßig daran zu beteiligen.

wa ist daran so problematisch, es waren eure eltern...

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Juli 2008 19:58

DH!


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 21. Juli 2008 19:35
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Merkwürdig. Meine Familie wurde informiert UND erhielt eine Fibel. In der stand auch noch mal alles. uch gibt es ein Kirchenbüro, das informiert.


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 21. Juli 2008 19:35
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Wenn Du keinen Vertrag mit dene hast, nicht. Frag mal nach, ob es einen Vertrag gibt


Jezebel
beantwortet von Jezebel am 21. Juli 2008 19:36
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Naja, es kommt darauf an, wie gut Du Dich mit Deinen Geschwistern verstehst. Ansonsten zum Drittel oder alle 3 Jahre (abewechselnd eben), denke ich.


domchef
beantwortet von domchef am 21. Juli 2008 19:56
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rechtlich zahlt immer der, der den auftrag erteilt hat. moralisch teilt man sich die kosten unter geschwistern. aber ich stell es im täglichen leben immer öfter fest das manche dieses wort nicht mehr kennen


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Juli 2008 19:57
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Wahrscheinlich hast du irgendwelchem Vertrag durch Unterschrift zugestimmt, aus dem sich die Zahlungsverpflichtung ergibt. Im zweifelsfall wird das die Friedhofssatzung sein oder die Grabpflege wird wohl eine testamentarische Auflage gewesen sein. Sonst

Du musst schon deine Unterlagen genau Prüfen und überleggen, was dir die eigenen Angehörigen wert sind.


anonym
beantwortet von bigwolfi am 22. Juli 2008 12:25
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Hallo,

von der rechtlichen Seite her, bezahlt immer derjenige, der die Grabpflege in Auftrag gegeben hat.

Welchen moralischen Standpunkt man vertritt steht auf einem ganz anderen Blatt, es kommt halt immer darauf an, wie gut man sich untereinander versteht, ist alles OK, dann sollte man schon ein fünftel der Kosten tragen, bzw. alle fünf Jahre einmal die Gesamtkosten übernehmen.

Es gibt aber auch Sonderfälle: z.B:

1.) Wenn Du das Erbe schriftlich ausgeschlagen hast, kann dich niemand zur Übernahme der Kosten heranziehen.

2.) Sollte das Grab in einem von der Gemeinde / Friedhofsverwaltung beanstandeten Zustand sein, kann die Gemeinde / Friedhofsverwaltung die Kinder der Verstorbenen auffordern, das Grab so zu pflegen, damit es der Friedhofsordnung entspricht, passiert dann nichts, kann die Gemeinde oder Friedhofsverwaltung den Auftrag zur Grabpflege vergeben und die Kinder müssen die Kosten tragen.

(Solltest Du das Erbe ausgeschlagen haben, kann niemand etwas von Dir verlangen, auch nicht im Falle der Verwahrlosung.)


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