Joshua492 am 21.07.2008 um 19:33 Uhr
Muß man anteilig für die Kosten aufkommen obwohl man weder gefragt - noch informiert wurde?
Insgesamt sind wir (noch) 5 Kinder (2 bereits verstorben). Einer wohnt noch in der Heimat (und im alten Elternhaus).... die anderen verstreut in BRD. 2 X jährlich kriege ich ne Rechnung über die Grabpflege. Muß ich das überhaupt zahlen?
du wirst die rechnung bekommen, weil du wohl den vertrag gemacht hast.
was aber nicht heißt, dass du alleine zahlen musst.
alle kinder sind anteilmäßig daran zu beteiligen.
wa ist daran so problematisch, es waren eure eltern...

Merkwürdig. Meine Familie wurde informiert UND erhielt eine Fibel. In der stand auch noch mal alles. uch gibt es ein Kirchenbüro, das informiert.

Wenn Du keinen Vertrag mit dene hast, nicht. Frag mal nach, ob es einen Vertrag gibt
Naja, es kommt darauf an, wie gut Du Dich mit Deinen Geschwistern verstehst. Ansonsten zum Drittel oder alle 3 Jahre (abewechselnd eben), denke ich.

rechtlich zahlt immer der, der den auftrag erteilt hat. moralisch teilt man sich die kosten unter geschwistern. aber ich stell es im täglichen leben immer öfter fest das manche dieses wort nicht mehr kennen

Wahrscheinlich hast du irgendwelchem Vertrag durch Unterschrift zugestimmt, aus dem sich die Zahlungsverpflichtung ergibt. Im zweifelsfall wird das die Friedhofssatzung sein oder die Grabpflege wird wohl eine testamentarische Auflage gewesen sein. Sonst
Du musst schon deine Unterlagen genau Prüfen und überleggen, was dir die eigenen Angehörigen wert sind.
Hallo,
von der rechtlichen Seite her, bezahlt immer derjenige, der die Grabpflege in Auftrag gegeben hat.
Welchen moralischen Standpunkt man vertritt steht auf einem ganz anderen Blatt, es kommt halt immer darauf an, wie gut man sich untereinander versteht, ist alles OK, dann sollte man schon ein fünftel der Kosten tragen, bzw. alle fünf Jahre einmal die Gesamtkosten übernehmen.
Es gibt aber auch Sonderfälle: z.B:
1.) Wenn Du das Erbe schriftlich ausgeschlagen hast, kann dich niemand zur Übernahme der Kosten heranziehen.
2.) Sollte das Grab in einem von der Gemeinde / Friedhofsverwaltung beanstandeten Zustand sein, kann die Gemeinde / Friedhofsverwaltung die Kinder der Verstorbenen auffordern, das Grab so zu pflegen, damit es der Friedhofsordnung entspricht, passiert dann nichts, kann die Gemeinde oder Friedhofsverwaltung den Auftrag zur Grabpflege vergeben und die Kinder müssen die Kosten tragen.
(Solltest Du das Erbe ausgeschlagen haben, kann niemand etwas von Dir verlangen, auch nicht im Falle der Verwahrlosung.)
DH!