Letztens musste ich auf einer schmalen Landstraße einem LKW aufs Bankett ausweichen, dabei fuhr ich eine dieser privaten „Gedenkstellen“ in Form eines Kreuzes, mehrerer Vasen und Grablicht - im hohen Gras teilweise versteckt - um.
Die Polizei hinzuzuziehen hielt ich für überflüssig , ich fuhr einfach weiter. Kann ich nachträglich wegen Unfallflucht oder Sachbeschädigung belangt werden ?
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Ich würde mich aber trotzdem - zumindest anonym - bei den Hinterbliebenen entschuldigen und den Schaden wieder gut machen

Geh zu den Hinterbliebenen und bezahl es gefälligst
Nein, das öffentliche Straßenland dient nicht zum Aufstellen eines privaten Mahnmals, auch wenn es einen traurigen Grund hat.
nein, in manchen ortschaften ist das aufstellen solcher gedenkstätten sogar untersagt.
jedenfalls gibt es keinen gesetzlichen anspruch darauf.
aber du hättest es weigstens wieder aufstellen können.
Streng genommen ja, aber ich glaube nicht, das jemand wegen einem umgefahrenen Grablicht Anzeige erstattet L.G.
Ja. DH.