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Grabkreuze am Straßenrand die 2.

gefragt von NibelheimNibelheim am 11.08.2008 um 20:18 Uhr

Wie sieht die Sachlage aus, wenn ich am Straßenrand eine dieser privaten „Gedenkstellen“ umfahre und mir dadurch am Fahrzeug einen Schaden zuziehe z.B. platter Reifen oder Lackkratzer. Kann ich den „Aufsteller“ der Kreuze, Vasen, Lampen etc. haftbar machen?

Gibt es überhaupt eine gesetzliche Regelung für diese Art „Denkmal“ ?


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VidCicious
beantwortet von VidCicious am 11. August 2008 20:23
4x
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Willst Du echt Leute dafür verantwortlich machen, wenn sie genau dort einen Angehörigen / Sohn ? / Tochter ? verloren haben? Da hast Du doch wohl die Größe regelst das ohne wenn und aber selber.

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 11. August 2008 20:24

DH!

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 11. August 2008 20:55

Auch von mir DH


baer1
beantwortet von baer1 am 11. August 2008 20:20
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Glaube nicht,daß du da jemanden haftbar machen kannst - du sollst ja auf der Strasse fahren.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 11. August 2008 20:23
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dise kreuze stehen am rand und meistens sehr weit drin, also was soll das?

und nein, es gibt keine gesetzlichen ansprüche diese kreuze aufstellen zu dürfen.


abibremer
beantwortet von abibremer am 6. Oktober 2008 10:12
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wenn die teile so stehen, dass man drumherum fahren muß, stehen sie verkehrt. dann hätte die Polizei eingreifen müssen(ordnungsamt/ straßenmeisterei verständigen) oder du betrachtest den randstreifen als zur fahrbahn gehörend. das wäre auch verkehrt, aber eindeutig DEIN Problem


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 11. August 2008 20:22
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DU bist dann gegen einen feststehenden Gegenstand gefahren...



Tonica
beantwortet von Tonica am 11. August 2008 20:22
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Du kannst höchstens den Verurschacher, dem Du ausgewichen bist haftbar machen. L.G.


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. August 2008 20:43
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du bekommst nichts - mußt aber auch nicht die Kosten für ein solch umgefahrenes Kreuz zu erstatten (anders als bei einem umgefahren Grenz oder Waldstein)


frami
beantwortet von frami am 1. September 2008 09:52
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...find ich ganz schön pietätlos- Deine Frage!!!


torosso
beantwortet von torosso am 30. November 2008 13:58
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Mein lieber Niebelheim, ich bin heute per Zufall auf Deine Anfrage gestoßen und ich muss schon sagen, für mich ist Deine Frage pietätlos und menschenverachtend. Ich arbeite seit ca. einem Jahr im Minijob als Bestatter. Im Dezember 2007 kam ich um Haaresbreite um meinen ersten Einsatz herum: Ein 10-jähriges Mädchen, dass in ein Auto gelaufen war . . . , direkt vor dem Haus seiner Eltern, seine Zwillingsschwester musste alles miterleben . . . Ich denke, es ist legitim, wenn Angehörige auf diese Art den Verlust eines Menschen zu verarbeiten versuchen und sie werden mit Sicherheit mit dem Errichten einer kleinen Gedenkstätte am Ort des Unfalles in der Regel keine Hindernisse oder Gefahren für die übrigen Verkehrsteilnehmer schaffen. – Im Gegenteil, für mich persönlich war solch ein Kreuz am Straßenrand bis zu Beginn meiner Tätigkeit immer eine Art „Mahnmal“, das mich an mehr Aufmerksamkeit und Rücksicht im Straßenverkehr erinnert. Heute denke ich oft, der Verursacher müsste per Gesetz verpflichtet werden, ein solches Kreuz am Straßenrand aufzustellen. Wie billig ist doch Deine Frage, wer Dir den Schaden ersetzt, den Du möglicherweise durch solch ein Straßenkreuz erlitten hast! – Bist Du an das Kreuz gefahren oder hat es nach Deinem PKW ausgeschlagen??? Wie verkehrstüchtig bist Du eigentlich, wenn Du ein solches Hindernis übersiehst???

Th.R

Cottbus


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