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GPL software webshop- gewerbe?

gefragt von UnchristUnchrist am 18.03.2008 um 15:03 Uhr

Hallo, ich habe rein theoretische frage.

Wenn ich eine Art Webshop eröffne, in dem ich nur GPL Software "verkaufe" muss ich dann Gewerbe anmelden. Angenommen ich schreibe dazu, dass wir (die Admins) - arme Studenten und Azubis sind - die Software nicht verkaufen da diese kostenlos ist und hier und da heruntergeladen werden kann - nur die Brenngebühr und Porto berechnen

Müsste ich dann so was wie Gewerbe anmelden, da es eine Art Dienstleistung ist? Müsste ich dann auch so was wie Umsatzsteuer bezahlen obwohl es sich wahrscheinlich um kleine Beiträge handeln würde? Müsste ich dann also den ganzen Bürokratiezeugs auf sich nehmen?

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boriswulff
beantwortet von boriswulff am 18. März 2008 15:11
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Lass es lieber. Für kostenlose Software bezahlen die meisten Leute nicht mal Brenngebühren und Porto. Warum auch? In jeder Uni existieren eigentlich Internet PCs mit denen man sich etwas aus dem Internet downloaden kann. Und wenn nicht dort dann im nächsten Internet Cafe.


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anonym
beantwortet von dolabella am 18. März 2008 15:21
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Wenn eure "Unternehmung" nicht darauf ausgelegt ist, auf Dauer einen Gewinn abzuwerfen müsst ihr sie - zumindest steuerlich - nicht anmelden. Mehrwertsteuer muss sowieso erst ab einem Jahresumsatz von 17.500 EUR abgeführt werden. Ein bisschen Bürokratie müsst ihr allerdings auf euch nehmen, damit ihr eure "Einkommenslosigkeit" auch nachweisen könnt. Am zweckmäßigsten wäre die Gründung eines Vereins.

Kommentar von Db987754eb3ea3a2253288958b9927d7smallUnchrist am 18. März 2008 16:07

Vielen Dank DH


oleandra
beantwortet von oleandra am 18. März 2008 15:07
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Deutschland ohne Bürokratie wird wohl kaum funktionieren, ich denke ein Gewerbeschein ist das mindeste, was du benötigst inkl. aller Umsatzsteuererklärungen usw..


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 18. März 2008 15:38
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Eine wenig sinnvolle Geschäftsidee. Da die jeweils neuesten Versionen von jedem kostenlos heruntergeladen werden können, wird kaum jemand dafür bezahlen, eine CD zugeschickt zu bekommen.

Zudem wäret ihr ständig damit beschäftigt, nach den neuesten Versionen zu gucken, um euren Kunden nicht was altes zu "verkaufen".

Kommentar von Db987754eb3ea3a2253288958b9927d7smallUnchrist am 18. März 2008 16:06

Nach Zweckmäßigkeit habe ich aber auch nicht gefragt, sondern nur nach dem gesetzlichen rahmen ;-)


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