Becci101181 am 22.05.2009 um 14:36 Uhr
Hallo,
weiß jemand ob es erlaubt ist, dass auf einem Privatgrundstück regelmäßig Gottesdienste abgehalten werden?
Bzw. kennt jemand Gesetze oder Verordnungen womit man dagegen angehen kann?
Danke schon mal.
Der Veranstaltungsort muss der Versammlungsstättenverordnung entsprechen. Das heißt Fluchtwege, Toiletten, BMZ etc.
Solange die öffentliche Ordnung nicht gestört wird, keine Chance!
Ist auch Ansichtsache ob es eine nichtgenehmigte Versammlung ist.
Das kann die Kirche bestimmen. Im Grundsatz wirst du es nicht durchbekommen. Da ein Heiliger Ort eine Regelmäßigkeit vorraussetzt. Oder schon immer war. Aber Ausnahmen mit ner guten Begründung kann schon drin sein. Du solltest nicht deinen Pfarrer fragen sondern das Kreiskirchenamt.
Die Kirche kann garnichts bestimmen, die Kirche ist kein Rechtsorgan.

Wenn der Grundstückseigentümer zugestimmt hat, ist nichts dagegen einzuwenden. Es sei denn, es wäre eine als Religionsgemeinschaft getarnte verfassungsfeindliche Organisation...

Nachtrag
es handelt sich um eine neu gegründete Glaubensgemeinschaft, die in einem riesigen Zelt im eigenen Garten Messen abhalten. Diese Messen sind unerträglich laut.
Dann berufe dich mal auf die Versammlungsstättenverordnung. Der Sieg ist dir eigentlich sicher.
schade, direkt im allgemeinen teil steht, dass die verodnung nicht für räume gilt die dem gottesdienst gewidmet sind.
ok, wusste ich nicht.