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Gottesdienst auf Privatgrundstück

gefragt von Becci101181Becci101181 am 22.05.2009 um 14:36 Uhr

Hallo,
weiß jemand ob es erlaubt ist, dass auf einem Privatgrundstück regelmäßig Gottesdienste abgehalten werden?
Bzw. kennt jemand Gesetze oder Verordnungen womit man dagegen angehen kann?
Danke schon mal.


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anonym
beantwortet von kampione91 am 22. Mai 2009 14:41
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Hilfreichste Antwort

Der Veranstaltungsort muss der Versammlungsstättenverordnung entsprechen. Das heißt Fluchtwege, Toiletten, BMZ etc.

Kommentar von 83d542b2ee0aac425d7a57d61f595235smallBecci101181 am 22. Mai 2009 14:48

schade, direkt im allgemeinen teil steht, dass die verodnung nicht für räume gilt die dem gottesdienst gewidmet sind.

Kommentar von kampione91 am 22. Mai 2009 14:55

ok, wusste ich nicht.


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morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 22. Mai 2009 14:37
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Solange die öffentliche Ordnung nicht gestört wird, keine Chance!
Ist auch Ansichtsache ob es eine nichtgenehmigte Versammlung ist.


anonym
beantwortet von WilderAdmin am 22. Mai 2009 14:38
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Das kann die Kirche bestimmen. Im Grundsatz wirst du es nicht durchbekommen. Da ein Heiliger Ort eine Regelmäßigkeit vorraussetzt. Oder schon immer war. Aber Ausnahmen mit ner guten Begründung kann schon drin sein. Du solltest nicht deinen Pfarrer fragen sondern das Kreiskirchenamt.

Kommentar von kampione91 am 22. Mai 2009 14:38

Die Kirche kann garnichts bestimmen, die Kirche ist kein Rechtsorgan.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 22. Mai 2009 14:40
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Wenn der Grundstückseigentümer zugestimmt hat, ist nichts dagegen einzuwenden. Es sei denn, es wäre eine als Religionsgemeinschaft getarnte verfassungsfeindliche Organisation...


Becci101181
beantwortet von Becci101181 am 22. Mai 2009 14:42
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Nachtrag
es handelt sich um eine neu gegründete Glaubensgemeinschaft, die in einem riesigen Zelt im eigenen Garten Messen abhalten. Diese Messen sind unerträglich laut.


Kommentar von kampione91 am 22. Mai 2009 14:45

Dann berufe dich mal auf die Versammlungsstättenverordnung. Der Sieg ist dir eigentlich sicher.


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