gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Google AdSense nur mit Gewerbe? Abmahnung möglich?

gefragt von QuestionMonkeyQuestionMonkey am 22.03.2008 um 10:13 Uhr

Angenommen jemand betreibt eine Hand voll kleine Websites, auf denen Google AdSense Werbung geschaltet ist. Die Einnahmen belaufen sich auf ca. 150 USD im Monat.

Frage: Ist man dadurch verfplichtet ein Gewerbe anzumelden?

Frage 2: Da ein Gewerbe ja keine richtige Firma ist, wie kann man ein Gewerbe im Impressum darstellen??

Frage 3: Sind Fälle bekannt, in denen Websitebetreiber auf Grund von nicht-vorhandener Gewerbeanmeldung und Schaltung von Werbung, insbesondere Google AdSense, kostenpflichtig abgemahnt wurden?

Der Fall ist rein fiktiv - Antworten sind nicht als Rechtsberatung aufzufassen! Vielen Dank.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Google (2139)
Abmahnung (191)
Adsense (58)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


QuestionMonkey
beantwortet von QuestionMonkey am 22. März 2008 10:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, bei einem Gewerbe handelt es sich nicht um eine Firma. Eine Firma im engeren Sinne ist die juristische Person, noch genauer: Der Name der juristischen Person. Bei einem Gewerbe existiert keine juristische Person und somit auch kein Name einer juristischen Person - man tritt mit seinem eigenen Namen auf bzw. ist verpflichtet ihn anzugeben. So stehts in meinem Buch über Gesellschaftsrecht...

Mir ist daher völlig schleierhaft wie ein abmahnwütiger Anwalt feststellen können will, ob jemand der Werbung auf seinen Websites schaltet ein Gewerbe angemeldet hat!


Lola60
beantwortet von Lola60 am 22. März 2008 10:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zu 1: Ja

Zu 2: Ein Gewerbe ist eine richtige Firma

Zu 3: Nein, mir nicht


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. März 2008 10:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Gewerbe musst du immer anmelden

Es ist eine zwar keine Firma wie eine Kapitalgesellschaft, aber dennoch musst du das Impressum vollständig ausgefüllt haben, sonst kommt die Abmahnung mit Sicherheit. Deine Firma ist natürlich nicht im Handelsregister eingetragen, also kannst du da nix ausfüllen.

Aufgrund nicht vorhandener Gewerbeanmeldung wirst du kaum abgemahnt werden, aber wegen fehlender Angaben, da sind die Haie ganz scharf drauf.

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 22. März 2008 10:58

Aber was bitte soll man bei einer Gewerbenamldung im Impressum angeben??? Man hat doch nichts, was man dort angeben könnte, ausser seine private Adresse, Tel., E-Mail und ggf. Fax. man bekommt keine Amtsgerichtsnummer, keinen Handelsregistereintrag - nichts.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 22. März 2008 14:13

Folgende Daten sind in der Regel im Impressum anzugeben:

Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail

Vertretungsberechtigter:

Berufsaufsichtsbehörde:

Gewerbeerlaubnis erteilt von xxxxx am xx.xx.xxxx

Handelsregister: (keine Angabe)

Handelsregisternummer: (keine Angabe)

Ust-IdNr.: entspr. Steuernummer

Berufskammer: (keine Angabe)

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 22. März 2008 17:57

Danke für die Info. Hast Du da nicht die Wirtschaftsidentifikationsnummer vergessen? Finde leider die Quelle nicht mehr, aber dort stand, das diese mit anzugeben ist - seltsamer weise kenne ich aber niemanden der so eine Nummer hat.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 22. März 2008 21:02

Sorry die kenne ich auch nicht. Ich hab diese Mindestangaben von Immobilienscout 24, als ich vor kurzem für einen Makler ein Inserat aufgegeben habe.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 2. Mai 2008 19:36

Meinst Du die Umsatzsteuer-ID-Nr? Die ist nur anzugeben, wenn man eine hat; ansonsten die Steuernummer.

Viele Infos zum Thema Gewerbe: www.klicktipps.de/gewerbe.php


>Frage: Ist man dadurch verfplichtet ein Gewerbe anzumelden?

Wenn man die Absicht hat Gewinn zu erzielen (Einnahmen > Ausgaben) wird es zum Gewerbe.


Biggi010
beantwortet von Biggi010 am 24. Juli 2008 09:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hi, die Frage mit der Gewerbeanmeldung ist doch gar nicht, ob man abgemahnt wird oder nicht.

Sondern:

Wenn du kein Gewerbe anmeldest - begehst du STEUERHINTERZIEHUNG. Oder gibst du die Adsense-Einnahmen sonst in deinem Steuerformular mit an?


Berry68
beantwortet von Berry68 am 11. September 2008 08:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also wenn Du Freiberufler bist benötigst Du KEIN Gewerbe. Wenn Du aber Gewinn aus selbständiger Arbeit erzielst, musst Du Dir beim Finanzamt eine Steuernummer besorgen. Eine Steuerhinterziehung begehst Du aber erst, wenn Deine Einnahmen über 400 EUR oder so liegen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.