Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Kunden-Support.
wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:
Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Angebot der Go Web Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben, zudem wurde auf der Seite explizit die Volljährigkeit bestätigt:
Ich habe die AGB & Verbraucherinformationen gelesen und akzeptiert, bin volljährig, und nehme ab sofort bei xxx.de teil.
Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der Go Web Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (...)"
Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der Go Web Ltd. - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.
Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht, da wir bereits den Datenbankzugang eingerichtet und aktiviert haben.
Weiterhin weisen wir Sie auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin.
Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Kunden - Support Team der Go Web Ltd.
hallo ich wollte fragen, ich hatte mich mal bei ihnen angemdelt und habe das mit der zahlung übersehen. Bin auch unter 18 und wollte wissen was jetzt ist! weil ich habe mich nie eingeloggt weil ich meinen namen und co. vergessen hatte. Meine e-mail hatte ich vor ein paar tagen gelöscht, weil ich spam nachrichten bekam. Und ich habe jetzt echt angst das ich ärger bekomme und wollte wissen was jetz ist. Ob mein account zurückgezogen werden kann.
Widerruf sein lassen, nur Verbraucherschutz...
was denn jetzt? spamverdacht und nix machen oder verbraucherzentrale? ich wäre fürs erste xD