go web LTd. bin reingefallen ...

gefragt von Domi25695Domi25695 am 15.12.2008 um 14:29 Uhr

Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Kunden-Support.

wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Angebot der Go Web Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben, zudem wurde auf der Seite explizit die Volljährigkeit bestätigt:

Ich habe die AGB & Verbraucherinformationen gelesen und akzeptiert, bin volljährig, und nehme ab sofort bei xxx.de teil.

Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der Go Web Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf J

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DaSu81
beantwortet von DaSu81Platin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:36
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Schreib einen Widerruf und geh unbedingt zum Verbraucherschutz! Keine Kommunikation (außer dem Widderruf [schriftlich per Einschreiben!!!]) mit den Abzockern! Viel Erfolg und hoffentlich hast du aus dieser "Sache" gelernt dich nicht älter zu machen als du bist!?!

Kommentar von 01cfcd81ad8a41bf08200c6c17207910smallScarecrow69Platin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:37

Widerruf sein lassen, nur Verbraucherschutz...

Kommentar von 45701d050977bf2822b644beb15ca487smallDomi25695 am 15. Dezember 2008 14:40

was denn jetzt? spamverdacht und nix machen oder verbraucherzentrale? ich wäre fürs erste xD

Kommentar von MietnormadePlatin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:43

Ein Widerruf würde nur Sinn machen, wenn ein seriöser Geschäftspartner auf der anderen Seite sitzt, der sich mit dem Fernabsatzgesetz auskennt. Hier ist ein extradreister Abzocker auf Dummenfang weil heute jeder 6 jährige weiß das Laufzeitverträge nicht mit Minderjährigen abgeschlossen werden künnen. Und schon gar nicht mit dem Taschengeldparagraphen. Kann man schon daran sehen das sie die nachweißpflichtige Aufsichtspflichtverletzung schon als Vorraussetzung für Ihr Schreiben nehmen. Das würde ein Gericht (IMHO) so nicht festlegen.

Kommentar von 45701d050977bf2822b644beb15ca487smallDomi25695 am 15. Dezember 2008 14:44

also?

Kommentar von 01cfcd81ad8a41bf08200c6c17207910smallScarecrow69Platin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:46

Alles ignorieren was da noch kommen mag... wie oft denn noch? Bis vor Gericht geht keine Abzockerfirma.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81Platin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:47

Geh zur Verbraucherzentrale; die sagen dir da was du machen kannst/solltest/musst; oder was auf keinen Fall gemacht werden darf! Ich kenn das: habe ein "Abzock-Problem" mit Online Contend ltd. Verbraucherzentrale ist unverbindlich und sehr hilfreich!

Kommentar von 01cfcd81ad8a41bf08200c6c17207910smallScarecrow69Platin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:48

Den Verbraucherschutz kannst du informieren, musst du aber nicht.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81Platin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:48

Ja, aber besser ist es sich erstmal Rat zu holen; hab ich auch so gemacht! Mir hat es ein sichereres Gefühl gegeben.

Kommentar von 01cfcd81ad8a41bf08200c6c17207910smallScarecrow69Platin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:50

Den Rat kann er sich auch schon online holen ;)

Kommentar von MietnormadePlatin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:49

Ignoriere in Deinem zukünftigen Leben alles, was nicht in Form von einem gelben Briefes (Mahnbescheid Gerichtlich), bei Dir im Postkasten landet. Sollte ein gelber Brief kommen lege Widerspruch ein. Dann erledigt sich die Forderung zu 98%. Die verbliebenen 2% das ist Premiere die wollen es immer extra teuer.


anonym
beantwortet von Kikiiii am 20. Januar 2009 17:34
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ich hab den gleichen fehler gemacht und habe mich mit meine Daten angemeldet. Jetzt habe ich von go web ltd. ein Brief bekommen wo ich 64,95 Euro bezahlen muss. soll ich es einfach ignorieren?? Lg

Kommentar von zucker21 am 9. Februar 2009 13:29

Hallo, ich mache eine Reportage zu diesem Thema für das öffentlich-rechtliche Fernsehen und würde mich gerne mal mit Ihnen unterhalten.Ist das möglich!

Wenn ja, dann würde ich Sie bitten sich per Mail bei mir zu melden.

Danke!


anonym
beantwortet von Rudi88 am 19. Januar 2009 19:28
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Hallo Leute, bin auch reingefallen auf Online content ltd., jetzt Go Web Ltd. Die Adresse und Bankverbindung haben sie auch gewechselt, die Gauner dürften die selben sein.

Bitte macht euch die Mühe und ruft bei der Sparkasse in Frankfurt an, beschwert euch, die Ganoven sollen keine Konten mehr bekommen. Das ist die einzige vernünftige Möglichkeit, die wir haben.

Inhaber: Go Web Ltd. Konto: 200357310 BLZ: 500 502 01 Bank: Frankfurter Sparkasse IBAN: DE71 5005 0201 0200 3573 10 BIC: HELADEF1822

Frankfurter Sparkasse Neue Mainzer Straße 47-53 60255 Frankfurt Telefon: 069 / 2641-0 Telefax: 069 / 2641-2900

Viele Grüße an alle Geschädigten und Verärgerten, bitte ruft an und beschwert euch.

Kommentar von zucker21 am 9. Februar 2009 13:28

Hallo, ich mache eine Reportage zu diesem Thema für das öffentlich-rechtliche Fernsehen und würde mich gerne mal mit Ihnen unterhalten.Ist das möglich!

Wenn ja, dann würde ich Sie bitten sich per Mail bei mir zu melden.

Danke!

Kommentar von A923aeb532fad349c9e20cc7926896edsmalldondanilo88 am 25. Februar 2009 23:13

zucker21 BITTE MELDEN! ICH WÜRDE MITMACHEN WENN ES WAS BRINGT!


Tobs2306
beantwortet von Tobs2306Silber-Fragant am 15. Dezember 2008 14:59
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Mit Verlaub: Was willst du beim Verbraucherschutz??????????????????????????

Idioten gibts hier - ehrlich. Die helfen dir auch nicht, denn die Firma hat eine (vorerst) berechtigte Forderung, da du dich ja angemeldet und als Volljährig ausgegeben hast.

ABER folgendes gilt:

Zunächst mal was zu meiner Sicherheit damit ich keine Strafe zahl^^

Erstens: Meine Antwort hier ist in keinster Form ein Rechtsbeistand bzw. führe ich hier keine Rechtsberatung, sondern nur Verbraucherinformationen von persönlichen erlebnissen an!!!

So, als erstes:

Hat eine minderjährige Person einen Vertrag geschlossen zu dem sie laut Gesetz nicht befugt ist, so ist dieser Vertrag automatisch unwirksam. Auch wenn die Minderjährige Person bei Abschluss de4s Vertrages ihr wahres Alter verschwiegen hat!!!!

Sollten jedoch Erziehungsberechtige ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben so ist dieser Vertrag voll wirksam.

Heisst auf Deutsch: Hast du zum Beispiel beim Jamburo nen KlingeltonAbo abgeschlossen, bist aber noch keine 18 und deine Mama hat da nicht zugestimmt kann sie dem Vertrag widersprechen und die sofortige Auflösung ohne weiteres fordern denn der Vertrag ist quasi nie zusatande gekommen - schwebend unwirksam, wenn du älter als 14 bist.

Auch wenn Jamulonia in Ihrer Werbung schreibt, das Abo sei ab 16Jahren, bezieht sich das jedoch nur auf die Altersbeschränkung.

nochmal zusammen: Bist du 16 und hast im internet ein Abo rechtswidrig abgeschlossen, da es erst ab 18 Jahren erlaubt war und du sogar zugestimmt hast das du 18 bist, ist dieser Vertrag trotzdem unwirksam.

Laut einem Gerichtsurteil weiss ich, das selbst die Eingabe von bloßen Geburtsdaten - also ohne direkten Altersnachweis durch Personalausweis PostIdent usw. nicht für die Identifikaion einer juristischen person ausreicht.

Damit geht der Sohn oder die Tochter und ebenfalls die Eltern Straffrei aus, wenn er/sie unter 18 ist und der Vertrag aber nur durch die Minderjährige Person allein zustande kommen ist.

Lass deine Eltern widersprechen und dann sollte sich das ganze nach ein paar Mahnungen in Luft auflösen.

Ach ja: ÜBRIGENS: Nur weil man man etwas bestellt hat, aber es hinterher nicht nutzt bedeutet das noch lange nicht das man da wieder ohne weiteres raus kommt. Es sei denn man is eben, wie oben beschrieben nicht Vertrags-Berechtigt vor dem Gesetzt.

Grüße

So kenne ich das zumindest. Das war keine Rechtsberatung!!!!!

PS: Für die Richtigkeit meiner Angaben übernehme ich selbstverständlich auch KEINE HAFTUNG!!!!

Kommentar von 01cfcd81ad8a41bf08200c6c17207910smallScarecrow69Platin-Fragant am 15. Dezember 2008 15:24

Bevor du Tipps zu Abzockerseiten gibst, solltest du mal hier lesen: http://www.nicht-abzocken.eu/faq.php?cat_id=5


anonym
beantwortet von MietnormadePlatin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:33
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Setz einen Spamfilter auf den E-Mailverkehr. Das gibt keinen Ärger weil Laufzeitverträge mit Minderjährigen immer der Zustimmung der Eltern bedürfen. Und der Taschengeldparagraph in dem Zusammenhang ist auch nur Panikmache für Dumme.

Kommentar von 01cfcd81ad8a41bf08200c6c17207910smallScarecrow69Platin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:34

So sieht es aus. Gleiche Panikmache ist die Formulierung, das ja die IP-Adresse gelogt wird, was aber noch lange nicht gültig ist für einen Vertragsabschluss.


anonym
beantwortet von skebb am 9. Juli 2009 14:34
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Hier noch etwas mehr Info zu diesen Abzocken: Ein Vertragsschluss über das Internet ist in der Regel nicht zu beweisen. Selbst wenn der Vertragspartner die IP Adresse des Computers des Vertragspartners speichert, bedeutet das nur, das über den Internetanschluss mit dieser IP der Vertrag geschlossen wurde. Welcher Computer den Anschluss genutzt hat, lässt sich dagegen regelmäßig nicht beweisen. Ebensowenig, wer den Computer bedient hat. Dies wissen natürlich auch die Abzocker. Daher leiten die Abzocker auch keine Klageverfahren gegen ihre Vertragspartner ein. Sie beschränken sich vielmehr auf Drohgebärden, a la "Wir leiten ein Strafverfahren ein" oder "Wir werden einen SCHUFA-Eintrag veranlassen". Wer dem Treiben ein Ende setzen will, sollte sich einen spezialisierten Anwalt suchen, der den Leuten ordentlcih einheizt. Denkbar ist zum Beispiel selber mit einer Negativen Feststellungsklage gegen die Vereine vorzugehen.

In diesem Sinne


anonym
beantwortet von Yvonne12 am 27. März 2009 10:26
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Ich habe von der Firma eine Rechnung bekommen, weil ich angeblich einen Vertrag mit ihnen über Grusskarten.de abgeschlossen habe. Ich weiss jedoch, dass ich das nicht gemacht habe. Nach der dritten Mahnung (auf keine Rückantwort habe ich eine Antwort bekommen!), habe ich meine Rechtsanwältin angerufen. Sie hat mir geraten, mich ruhig zurückzulehnen und abzuwarten. Wenn das Inkassobüro sich meldet, soll ich mich bei ihr wieder melden. Sie kennt den Winkeladvokaten, der diese Firma vertritt. Verbraucherzentrale kann man abhaken. Die machen genauso Abzocke wie die anderen! 1,40 Euro für 1 Minunte Gespräch am Telefon, 10 Minuten Gespräch persönlich 5,00 Euro. Die sollen usn helfen und verdienen noch daran!


anonym
beantwortet von Schafsvieh am 4. März 2009 20:06
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Mich hat es leider auch erwischt mit dieser Firma.Ich wollte nur zum Spaß mal einen IQ-Test machen und gab bei es bei Google ein. Da stand dann bei http://www.iqtest-24.de schon bei Google, das kostest nichts. Gut dachte ich mir, da mach ich dann mit. Aufeinmal bekam ich per E-mail eine Mahnung. Darin stand komischerweise zahlbar bis 32.12.09. Paar Tage später die zweite Mahnung, daraufhin habe ich gezahlt. Nun kam erst vor kurzem die dritte Mahnung per E-mail woraufhin ich dann eine E-mail geschrieben habe, ich habe schon gezahlt. Heute kam nun die letzte Mahnung. Aber ans Telefon geht hier keiner. Was soll ich tun? Ich werde an die Verbraucherzentrale schreiben und wie das Pech halt auch gerade will, muss ich wegen einem anderem Vorfall zum Anwalt gehen, da werde ich mal davon erzählen...


dondanilo88
beantwortet von dondanilo88 am 25. Februar 2009 23:17
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hallo! ich bin 20. ich habe auch mal für meine freundin diese scheiße gemacht. ich glaube im dezember...plötzlich habe ich ein monat später eine mahnung bekommen aber auch geantwortet das ich nichts bezahle. 2 wochen später die zweite mahnung und 2 tage später die mahnung per post. ich habe einen musterbrief hingeschickt den die aber nich aktzeptiert haben. und der hammer ist das meine freundin auch mahnungen von den bekommt. aber da steht doch nichts davon drin das zwei leute zahlen müssen oder? ich habe auch da angerufen aber wurde am telefon dumm angemacht. was soll ich tun? alles ignorieren? kann die verbraucherzentrale noch was machen? ich habe die beratung letztes jahr gemacht und da war meine freundin noch 17. kann ich dami etwas bewirken? und ich habe NIEMALS eine rechnung bekommen!!!! Hilfe Bitte!!! Ich habe sogar an SternTV.de geschrieben weil ich das gerne veröffentlichen würde. aber keine antwort bekommen.


Scarecrow69
beantwortet von Scarecrow69Platin-Fragant am 15. Dezember 2008 14:30
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Boa... Geh zum Verbraucherschutz. Keinerlei Kommunikation mit den Abzockern selber. Nicht reagieren auf irgendwas. Bis zum "letzten Schritt" geht keiner der Abzocker....


Domi25695
beantwortet von Domi25695 am 15. Dezember 2008 14:29
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Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Kunden-Support.

wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Angebot der Go Web Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben, zudem wurde auf der Seite explizit die Volljährigkeit bestätigt:

Ich habe die AGB & Verbraucherinformationen gelesen und akzeptiert, bin volljährig, und nehme ab sofort bei xxx.de teil.

Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der Go Web Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (...)"

Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der Go Web Ltd. - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.

Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht, da wir bereits den Datenbankzugang eingerichtet und aktiviert haben.

Weiterhin weisen wir Sie auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin.

Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Kunden - Support Team der Go Web Ltd.

hallo ich wollte fragen, ich hatte mich mal bei ihnen angemdelt und habe das mit der zahlung übersehen. Bin auch unter 18 und wollte wissen was jetzt ist! weil ich habe mich nie eingeloggt weil ich meinen namen und co. vergessen hatte. Meine e-mail hatte ich vor ein paar tagen gelöscht, weil ich spam nachrichten bekam. Und ich habe jetzt echt angst das ich ärger bekomme und wollte wissen was jetz ist. Ob mein account zurückgezogen werden kann.

Kommentar von 45701d050977bf2822b644beb15ca487smallDomi25695 am 15. Dezember 2008 14:30

was soll ich jetzt machen? ich habe mich als 18 ausgegeben und falsche daten ...

Kommentar von support3Bronze-Fragant am 15. Dezember 2008 15:28

Liebe/r Domi25695,

in deinem eigenen Interesse solltest du daruf achten, dass du in solchen Zusammenhängen nicht deine Email-Adresse veröffentlichst. Wir haben diese daher aus deiner Antwort herausgenommen.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsenderPlatin-Fragant am 15. Dezember 2008 16:22

Marie, Du hast ein gutes Herz.

(Habe ich das nicht schon mal irgendwo geschrieben? :-))


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