Als Außendienstler (wenn die Existenz davon abhängt und das Vergehen nicht zu groß war) kann man mit einer dreifach hohen Geldstrafe davon kommen wenn z.B. ein Fahrverbot droht. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein und welche Nachweise sind zu erbringen?

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrverbot eine existenzbedrohende Maßnahme darstellen würde. Allerdings kommt es darauf an, um welchen Verstoß es sich handelt.

Das kommt auf den Richter an, ich habe schon von Fällen gehört, bei denen der Richter zugunsten des Angeklagten entschieden hat, da er seinen Broterwerb nur mit dem Führerschein aufrecht erhalten konnte.

Das wird Dir sicher ein Anwalt genau beantworten können. Gnade vor Recht gibt es allerdings nicht, es gilt auch hier: Gleiches Recht für Alle.
Kabark am 23. Dezember 2007 17:10 "Gleiches Recht" für alle ist schon längst nur noch eine Illusion.... ^^

Insgesamt ist es wichtig, dass es ersteinmal zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss. Dies geschieht meisten nur dann, wenn Widerspruch gegen die Maßnahme der Ordnungsbehörde erhoben wird.
Die Frage ist also nach wie vor, um welchen Verstoß es sich handelt, wenn schon von Geldstrafe die Rede ist
man sollte sich vorher überlegen wie man im straaßenverkehr unterwegs ist und nicht rumheulen wenn man selber scheiße gebaut hat!
Volker Kistenmacher am 23. Dezember 2007 17:07 Das war doch hier gar nicht die Frage. Die Antwort ist völlig talentfrei
und?
mach doch einen Nachschulungskurs, damit kannst du 4 Punkte erlassen bekommen. Allerdings muß der Kurs vor dem endgültigen Verlust gemacht werden
Wenn es sich "nur" um ein Fahrverbot handelt, gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder man kann glaubhaft versichern, beruflich auf den Führerschein angewiesen zu sein - dann kann der Richter (das setzt aber einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Bussgeldstelle voraus) die Geldbusse verdoppeln und auf das Fahrverbot verzichten. Das setzt aber voraus, dass man in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hatte. Die 2. Variante ist, dass man - wenn es nur um den Zeitpunkt des Fahrverbots geht - beantragt, den Führerschein an einem beliebigen Zeitpunkt max. bis 4 Monate nach Rechtskraft des Bussgeldbescheides oder des Urteils abgibt. Damit kann man evtl. die Abgabe in den Urlaub verlegen...
Also ich glaube nicht das es sowas gibt, da könnte ja jeder sagen er braucht den Führerschein und ohne würde er sterben. Jedenfalls hat ich glaube es nicht, denn auch ein Außendienstler kann sich ja Fahren lassen. http://www.ohne-mpu.eu