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Gnade vor Recht beim Führerschein?

gefragt von derAussendienst am 23.12.2007 um 16:56 Uhr

Als Außendienstler (wenn die Existenz davon abhängt und das Vergehen nicht zu groß war) kann man mit einer dreifach hohen Geldstrafe davon kommen wenn z.B. ein Fahrverbot droht. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein und welche Nachweise sind zu erbringen?


Reply


Volker Kistenmacher
beantwortet von Volker Kistenmacher am 23. Dezember 2007 16:57
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Es ist der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrverbot eine existenzbedrohende Maßnahme darstellen würde. Allerdings kommt es darauf an, um welchen Verstoß es sich handelt.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 23. Dezember 2007 16:58
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Das kommt auf den Richter an, ich habe schon von Fällen gehört, bei denen der Richter zugunsten des Angeklagten entschieden hat, da er seinen Broterwerb nur mit dem Führerschein aufrecht erhalten konnte.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 23. Dezember 2007 16:59
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Das wird Dir sicher ein Anwalt genau beantworten können. Gnade vor Recht gibt es allerdings nicht, es gilt auch hier: Gleiches Recht für Alle.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 23. Dezember 2007 17:10

"Gleiches Recht" für alle ist schon längst nur noch eine Illusion.... ^^

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 23. Dezember 2007 17:13

Lass' mir bitte wenigstens diese Illusion ;-)

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 23. Dezember 2007 17:23

Lass' es mein Weihnachtsgeschenk an Dich sein! :-)


Volker Kistenmacher
beantwortet von Volker Kistenmacher am 23. Dezember 2007 17:02
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Insgesamt ist es wichtig, dass es ersteinmal zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss. Dies geschieht meisten nur dann, wenn Widerspruch gegen die Maßnahme der Ordnungsbehörde erhoben wird.

Die Frage ist also nach wie vor, um welchen Verstoß es sich handelt, wenn schon von Geldstrafe die Rede ist


chicken123
beantwortet von chicken123 am 23. Dezember 2007 17:02
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man sollte sich vorher überlegen wie man im straaßenverkehr unterwegs ist und nicht rumheulen wenn man selber scheiße gebaut hat!




Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker Kistenmacher am 23. Dezember 2007 17:07

Das war doch hier gar nicht die Frage. Die Antwort ist völlig talentfrei

Kommentar von Simple_avatar2smallchicken123 am 23. Dezember 2007 18:58

und?


Mismid
beantwortet von Mismid am 23. Dezember 2007 17:42
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mach doch einen Nachschulungskurs, damit kannst du 4 Punkte erlassen bekommen. Allerdings muß der Kurs vor dem endgültigen Verlust gemacht werden


anonym
beantwortet von Rolfe am 23. Dezember 2007 22:58
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Wenn es sich "nur" um ein Fahrverbot handelt, gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder man kann glaubhaft versichern, beruflich auf den Führerschein angewiesen zu sein - dann kann der Richter (das setzt aber einen Widerspruch gegen die Entscheidung der Bussgeldstelle voraus) die Geldbusse verdoppeln und auf das Fahrverbot verzichten. Das setzt aber voraus, dass man in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hatte. Die 2. Variante ist, dass man - wenn es nur um den Zeitpunkt des Fahrverbots geht - beantragt, den Führerschein an einem beliebigen Zeitpunkt max. bis 4 Monate nach Rechtskraft des Bussgeldbescheides oder des Urteils abgibt. Damit kann man evtl. die Abgabe in den Urlaub verlegen...


anonym
beantwortet von Liebschrova am 24. Dezember 2007 13:22
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Also ich glaube nicht das es sowas gibt, da könnte ja jeder sagen er braucht den Führerschein und ohne würde er sterben. Jedenfalls hat ich glaube es nicht, denn auch ein Außendienstler kann sich ja Fahren lassen. http://www.ohne-mpu.eu


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