GmbH - Prokurist eröffnet Insolvenzverfahren?

6 Antworten

Der einzige der hier was zu sagen hat ist der Insolvenzverwalter. Dieser hat Dich ja auch angeschrieben. Vermutlich hat er Herrn X mit laufenden Geschäften beauftragt.Entscheiden kann der aber weniger.

Der Konkurs ist ja schon beantragt. Der ehemalige GF hat nix mehr zu sagen. Ob eine Verschleppung vorliegt wird ev der Verwalter feststellen. Deine Forderungen gehen doch aber an die GmbH und nicht an Herrn Y

Was Deine Forderung betrifft hängt von der vorhandenen Masse ab.

ein Richter eröffnet ein INsolvenzverfahren, keine Firma selber. Der Prokurist kann diese natürlich beantragen, mehr kann er aber nicht. Oft wird bei einer INsolvenz der Geschäftsführer ausgetauscht, in dem Fall kann dann der Prokurist der neue GF sein. das kann dir aber nur der Insolvenzverwalter genau sagen. Haftend ist nach wie vor Y, aber da es sich um eine GmbH handelt, wirst du hier nicht viel bekommen, denn die Haftungssumme ist mit etwa € 25.000.- in der Regel niedirger als die Summe aller Forderungen. Wünsche dir alles Gute und starke Nerven

  1. Mit sicherheit hat nciht der Prokurist das Insilvenzverfahren eröffnet, sondern ein Richter am Amtsgericht.

  2. der Prokurist wird den Antrag gestellt haben.

  3. Woher weisst Du, dass nicht kurzfristig der alte Gf abberufen udn der Prokurist zum Gf berufen wurde?

  4. Das Tagesgeschäft des Unternehmens wird ja weiter vom Gf abgewickelt

  5. Wenn es insolvenzverschleppung war, kann es gut sein, dass man Herrn Y bereits deshalb als GF aberufen hat, weil er im Visier des Staatsanwalts ist.

Kann ein Insolvenzantrag vom Prokuristen gestellt werden

Ja.

Kann die Unternehmensführung in einer GmbH von heute auf morgen ausgetauscht werden auch wenn sich das Unternehmen seit monaten in Zahlungsschwierigkeiten befindet

Im Falle einer Insolvenz wird in der Regel die Unternehmensführung ausgetauscht. Denn es wird ja vom Insolvenzgericht ein (zunächst vorläufiger ) Insolvenzverwalter eingesetzt.

Wäre Herr Y somit aus dem aus dem Schneider und kann nicht mehr belangt werden ?

Der Herr Y haftet a priori sowieso nicht für die Schulden der GmbH. GmbH heißt ja Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

liegt hier eine Insolvenzverschleppung vor ?

Das läßt sich nicht pauschal beantworten. u.U. werden bei einen Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchgeführt. Aber da sie die Forderung schon seit über einen Jahr haben, würde ihnen vermutlich auch die Tatsache einer Insolvenzverschleppung nicht helften. Der Geschäftsführer haftet auch dann persönlich nur für den Schaden, der durch die Verschleppung entstanden ist.

Geschäftsführer war Herr Y der allerdings nirgendswo mehr schriftlich auftaucht.

Ganz entscheidend ist, wer im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragen ist.

Ich habe schon einmal was von einer Selbstverwaltung bei einer Firmeninsolvenz gehört. Diese werden angeblich angewendet, wenn sowieso nichts mehr zu holen ist, also ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter kaum Geld für seine eigene Arbeit bekommen würde.

Vermutlich könnt ihr also euer Geld abschreiben.

Aber es steht dir vermutlich frei, den Geschätsführer auf Insolvenzverschleppung zu verklagen. Aber ob das dann Sinn hat.......?

Hierzu habe ich ein Schreiben vom Insolvenzverwalter....

Insolvenzverwalter= Rechtsanwalt

@Maximilian112

Insolvenzverwalter= Rechtsanwalt

Insolvenzverwalter = vom Insolvenzgericht eingesetzer Sondergeschäftsführer.

Meißt werden in der Tat Rechstanwälte als Insolvenzverwalter eingesetzt, es kann aber jede geschäftisfähige Person Insolvenzverwalter werden.

Ob das Geld verloren ist, steht noch überhaupt nicht fest!

So, wie ich das lese, wurde das Verfahren ja erst gestartet (Ladung zur Gläubigerversammlung). Prokurist X vertritt die Firma, das ist nicht unüblich. Wie gesagt, ich nehme an, der Geschäftsführer tritt nicht an und das kann verschiedenste Gründe haben (Krankheit, Tod, Flucht ...).

Ob ein Masseverwalter eingesetzt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Zumindest muss aber zumindest ein Antrag auf Masseverwaltung von einem Gläubiger kommen.

Also das Geld ist noch nicht verloren. Die komplette Summe wird es nicht mehr werden, aber zumindest ein Teilbetrag. Wäre nämlich wirklich so wenig an Verwertbarem vorhanden, wäre das Verfahren vor Gericht abgewiesen worden.

LG Bernd

@berndamsee

Ob das Geld verloren ist, steht noch überhaupt nicht fest!

Man kann zunächstmal davon ausgehen, das das Geld weg ist. Bilanztechnisch wäre es kommplett abzuschreiben, da die Aussichen darauf hier noch Geld zu bekommen sehr gering sind. Man kann natürlich viel Glück haben und in der Insolvenz tatsächlich einen größeren Anteil der Forderung bekommen.