LittleArrow am 04.07.2009 um 15:37 Uhr
Ich habe mir von einem Freund einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung geliehen, der natürlich nicht mein Kfz-Kennzeichen hat. Kann ich mit Träger trotzdem mit meinem Auto fahren oder ist das nicht zulässig?
Der Fahrradträger muss das gleiche kennzeichen tragen wie das Fahrzeug an dem er hängt. Es reicht aber wenn du dafür ein Pappschild bastelst und es gut befestigst.
im Normalfall sollte es dein eigener sein wenn Du in eine Radarkontrolle kommst bekommt Dein Freund halt den Stafzettel aber Du kannst ja mal bei der Polizei anrufen und fragen die können es dir auch beantworten
LittleArrow am 4. Juli 2009 17:15 Ich wüßte es lieber vorher!