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Gleiches Kfz-Kennzeichen für Anhängerkupplungs-Fahrradträger wie am Fahrzeug erforderlich?

gefragt von LittleArrowLittleArrow am 04.07.2009 um 15:37 Uhr

Ich habe mir von einem Freund einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung geliehen, der natürlich nicht mein Kfz-Kennzeichen hat. Kann ich mit Träger trotzdem mit meinem Auto fahren oder ist das nicht zulässig?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von hjfried am 4. Juli 2009 15:41
1x
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Hilfreichste Antwort

Der Fahrradträger muss das gleiche kennzeichen tragen wie das Fahrzeug an dem er hängt. Es reicht aber wenn du dafür ein Pappschild bastelst und es gut befestigst.


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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 4. Juli 2009 15:39
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nein, da muß deins ran


Muttikind
beantwortet von Muttikind am 4. Juli 2009 15:42
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im Normalfall sollte es dein eigener sein wenn Du in eine Radarkontrolle kommst bekommt Dein Freund halt den Stafzettel aber Du kannst ja mal bei der Polizei anrufen und fragen die können es dir auch beantworten

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 4. Juli 2009 17:15

Ich wüßte es lieber vorher!


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