Mariposa68 am 29.01.2009 um 14:48 Uhr
Wenn ich im Winter jemanden aufs Glatteis führe, ist das bestimmt starfbar
Was aber wenn ich im Sommer jemanden "auf Glatteis führe"?
Kann ich dann belangt werden?

Pfui...schäm dich!! Zählt denn der 1. April zum Winter oder zum Sommer? Was ist, wenns da schneit oder die Sonne scheint? Ist sowas von der Hausordnung bei der Räumungs- und Streupflicht ab 22:00 ausgenommen? Fragen über Fragen, ein Teufelskreis :-)

Solang es ihn weder im Winter noch im Sommer aufs Kreuz haut, machst du dich höchstens mit einem schlechten Scherz unbeliebt ;)

Da Du das "im übertragenen Sinne" machst, trägst Du diesen Jemand ja gewissermaßen...^^
---> sehe ich kein Problem.
(außer der Verschluckgefahr von Brezeln wegen des Lachanfalls)
Mariposa68 am 29. Januar 2009 14:50 :-)

Hähä, kommt drauf an, ob dieses sommerliche aufs Glatteisführen körperlichen Schaden nach sich zieht.

Wenn das ganze unter Betrug oder arglistige Täuschung herausläuft, ja.
:-D