hallo,nach der scheidung verblieb die ehefrau mit unseren sohn in dem eigenheim.laut trennungvertrag musste sie an mir400 euro miete zahlen.dieses hat sie jahre trotz telefonischer aufforderung nicht getan.nach schriftlicher auforderung nahm sie von den gem.hauskonto 400 euro und ueberwies mir dieses frecherweise als miete.(zu diesem zeitpunkt belief sich ihr unterhalt auf 1450 eure zzg.350euro kindesunterhalt).ich verklagte sie nun auf ein schuldanerkenntnis,und erwarb gleichzeitig eine verjaehrungsfrist von 30 jahren. nun stellt sie einen antrag auf privatinsolvenz.laut neustem gerichtsbeschlusszahle ich ihr noch 600 euro unterhalt,kindesunterhalt zum hoechstsatz und 300 euro unterhalts abzahlung. fazit: sie hat sich vorsaetzlich die schulden auferlegt(war zahlungpflichtig und faehig)hat bewusst nicht gezahlt! eltern besitzen ein haus (pflichterbe besteht,zeitraum natuerlich offen.) was habe ich fuer moglichkeiten, meine forderung nicht zuverlieren. immerhin war es vorsaetzlich und planmaessig.
liebe gruesse und danke fuer jede hilfe
andreas
lt. ehevertrag wurde der unterhalt festgesetzt.mein wissen beschraenkte sich darauf, dass der unterhalt unantastbar ist.was genau bringt mir jetzt das eingeklagte schuldanerkenntnis mit der verjaehrungsfrist von 30jahren?
Sicher ist der Unterhalt unantastbar, aber doch nur solange wie der Unterhaltsempfänger seinen Verpflichtungen auch nachkommt.
Das Schuldanerkenntnis bringt Dir m.M.n. überhaupt nichts wenn die Dame jetzt PI anmeldet.
Deine einzige Chance ist die Anerkennung der "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" dann bleibt dir Dein Titel erhalten.
Was bedeutet denn eigentlich dieser Satz: .laut neustem gerichtsbeschlusszahle ich ihr noch 600 euro unterhalt,kindesunterhalt zum hoechstsatz und 300 euro unterhalts abzahlung.?
Wieso rechnest Du nicht auf? Jedes Finanzamt zahlt nicht einen Cent Steuererstattung solange man Steuerschulden hat. Die rechnen auch auf, sogar während des Insolvenzverfahrens.
Hattest Du die Zahlungen eingestellt das ein neuer Gerichtsbeschluss erlassen wurde?
Lass Dich mal etwas näher aus.
Natürlich darfst Du nicht den Kindesunterhalt aufrechnen. Du schreibst auf Deine Zahlungen immer drauf "Kindesunterhalt" damit ist es zweckgebunden und sie kann nicht sagen sie hat keinen Kindesunterhalt bekommen.
leider kam das wissen (im zusammenhang "miete" und "unterhalt")zu spaet.ich habe das haus verkauft und sie wohnt nun in einer mietwohnung. lt.trennungsvertrag musste ich ihr mon. einen UH von 1450 euro zahlen. aufgrund der neuen gesetzgebung,habe ich den unterhalt schrittweise um jeweils 400euro vierteljaehrlich gekuerzt. natuerlich kam dann die klage. der unterhalt ist nun auf 600 euro mon.fuer nur noch ein jahr festgesetzt worden,in den monaten,wo ich gekuerzt habe,wurde auch ansttatt der 1450 euro nur noch 600 angerechnet.ich war ueberrascht,aber es hat sich gelohnt.
ich habe in der ehe zeit eine kapital-LV abgeschlossen.fuer die dauer der ehezeit erhaelt sie fuer den altersversorgungsausgleich anteile daraus.(so im trennungsvertrag festgelegt) der anteil belaeuft sich auf ca12-15000 euro,die ihr in ca.20 jahren ausgezahlt werden. mein titel belaeuft sich auf 30 jahre (schuldanerkenntnis liegt vor) es ist somit also sichers vermoegen innerhalb dieser 30 jahre.koennte ich diese zur tilgung vorschlagen?muss sie dieses vermoegen angeben?ihre schuld wuerde sich so halbieren.welch sichtweise hast du dazu?
Was heißt hier vorschlagen?
Mit dem Titel lässt Du ihren Auszahlungsanspruch pfänden und zwar sofort! Wenn sie PI beantragt wird sie das mit angeben müssen und dann pfändet der Insolvenzverwalter und die Kohle ist weg.
Ich bin immer noch der Meinung, dass Du Deinen Titel gegen die monatlichen Zahlungen aufrechnen darfst. Hast Du keinen Anwalt gehabt wg. der Scheidung? Aonst opfere doch mal die paar Euro und vereinbare mit einem Fachanwalt ein Beratungsgespräch, da kannst du einen festen Preis vereinbaren und dann weißt Du woran Du bist.